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Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 1,0, Hochschule Schmalkalden, ehem. Fachhochschule Schmalkalden, Veranstaltung: Personal-, Arbeits- und Sozialrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Gesetz über Arbeitnehmererfindungen (ArbnErfG), welches seit Inkrafttreten am 01.10.1957 ausschließlich Anpassungen an andere Gesetzesänderungen erfahren hat, wurde durch das Gesetz zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts (Patentrechtsmodernisierungsgesetz) vom 28.05.2009 erstmals signifikant modifiziert. Intention des Gesetzgebers für die…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 1,0, Hochschule Schmalkalden, ehem. Fachhochschule Schmalkalden, Veranstaltung: Personal-, Arbeits- und Sozialrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Gesetz über Arbeitnehmererfindungen (ArbnErfG), welches seit Inkrafttreten am 01.10.1957 ausschließlich Anpassungen an andere Gesetzesänderungen erfahren hat, wurde durch das Gesetz zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts (Patentrechtsmodernisierungsgesetz) vom 28.05.2009 erstmals signifikant modifiziert. Intention des Gesetzgebers für die Gesetzesnovelle war hierbei eine weitere Vereinfachung und eine damit einhergehende Entbürokratisierung sowie die Modernisierung des Patentgesetzes. Da die Arbeitnehmererfindungen mit ca. 80 Prozent den Schwerpunkt aller Erfindungen darstellen, ergeben sich dadurch auch elementare Veränderungen für das ArbnErfG. Die Rechtszugehörigkeit des Arbeitnehmererfinderrechts ist umstritten und deshalb schwierig zu bestimmen. Klar ist aber, dass das ArbnErfG zwischen dem Patent- und Arbeitsrecht angesiedelt ist. Im Arbeitsrecht wird das Recht am Arbeitsergebnis grundsätzlich dem Arbeitgeber zugeordnet. Dieser Grundsatz ist darauf zurückzuführen, dass der Unternehmer das Risiko für das Entstehen eines Arbeitsergebnisses und zusätzlich den Aufwand durch die Anstellung und Entlohnung des Arbeitnehmers trägt. Daher erscheint es auch folgerichtig, dem Arbeitgeber dafür den Wert des Arbeitsergebnisses zuzustehen. Dieser arbeitsrechtliche Grundsatz kollidiert jedoch im Patentrecht mit dem sog. Schöpferprinzip. Das ArbnErfG versucht den konkurrierenden Zielen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer und der damit einhergehenden Konfliktsituation Rechnung zu tragen und einen adäquaten Ausgleich zwischen den unterschiedlichen Interessen zu finden. Im ersten Teil der Arbeit wird zunächst das Arbeitnehmererfindungsgesetz beschrieben. Ein Schwerpunkt dieser Arbeit liegt auf der Vorstellung der veränderten Regelungen. Einen weiteren wichtigen Platz in dieser Arbeit nimmt die Erörterung etwaiger Unzulänglichkeiten bzw. Streitfragen des neuen Rechts ein. Abschließend wird ein Fazit aus den gewonnenen Erkenntnissen gezogen.