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Bachelorarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,0, Leuphana Universität Lüneburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Zu den aktienrechtlichen und ökonomischen Grundproblemen zählt die Frage, an welchen Zielen der Vorstand der AG seine Leitungstätigkeit auszurichten hat. Das Unternehmensinteresse ist dabei die Schnittstelle in der Diskussion, dessen genauer Inhalt gesetzlich nicht geregelt ist. Mängel in der Corporate Governance und ihrer Ausrichtung an den Interessen der Anteilseigner (Shareholder) werden…mehr

Produktbeschreibung
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,0, Leuphana Universität Lüneburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Zu den aktienrechtlichen und ökonomischen Grundproblemen zählt die Frage, an welchen Zielen der Vorstand der AG seine Leitungstätigkeit auszurichten hat. Das Unternehmensinteresse ist dabei die Schnittstelle in der Diskussion, dessen genauer Inhalt gesetzlich nicht geregelt ist. Mängel in der Corporate Governance und ihrer Ausrichtung an den Interessen der Anteilseigner (Shareholder) werden für die 2007 beginnende Finanzmarktkrise verantwortlich gemacht. Traditioneller Corporate Governance Ansatz sei nicht auf die Kapitaleigentümer und deren "Unternehmensinteresse" beschränkt. In der Regel würden auch die Interessen anderer Gruppen (Stakeholder) explizit berücksichtigt. Hinzu kommt eine wachsende Verantwortung der Unternehmen gegenüber der Gesellschaft im Allgemeinen.Die aktuelleDiskussion über Corporate Governance, Aktionärsinteressen und Nachhaltigkeit bietet vor diesem Hintergrund Anlass grundsätzlich über das Unternehmensinteresse nachzudenken. Die Begrifflichkeit ist in der folgenden Arbeit inhaltlich auszugestalten, da eine interessenpluralistische Unternehmensführung ohne klare Leitlinien erhebliche Gefahren für die Unternehmensführung birgt und die Verantwortung des Vorstands aufzulösen droht. Inwieweit lässt sich außerdem der Shareholder Value Ansatz mit den Leitlinien des deutschen Aktienrechts vereinbaren? Darf oder muss er in die Unternehmenssatzung eingefügt werden? Besteht eine Möglichkeit einer Annäherung zwischen Shareholder Value Maximierung und dem Unternehmensinteresse durch die Vorstandsvergütung? Wie müssten die gesetzten Anreize dazu aussehen?