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Die Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) legt die Voraussetzungen für die Zulassung von Trägern der Arbeitsförderung fest. Alle Träger von Maßnahmen müssen danach ab 1. Januar 2013 eine Zulassung besitzen. Dazu zählen auch das Eingangsverfahren und der Berufsbildungsbereich der Werkstätten für behinderte Menschen.
Die Verordnung fordert von den Leistungserbringern ein System zur Sicherung der Qualität. Dieses System, so definiert die Verordnung näher, liege vor, wenn durch zielgerichtete und systematische Verfahren und Maßnahmen die Qualität gewährleistet und
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Produktbeschreibung
Die Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) legt die Voraussetzungen für die Zulassung von Trägern der Arbeitsförderung fest. Alle Träger von Maßnahmen müssen danach ab 1. Januar 2013 eine Zulassung besitzen. Dazu zählen auch das Eingangsverfahren und der Berufsbildungsbereich der Werkstätten für behinderte Menschen.

Die Verordnung fordert von den Leistungserbringern ein System zur Sicherung der Qualität. Dieses System, so definiert die Verordnung näher, liege vor, wenn durch zielgerichtete und systematische Verfahren und Maßnahmen die Qualität gewährleistet und kontinuierlich verbessert wird.

Das Muster-Handbuch AZAV zeigt beispielhaft eine Dokumentation zur Trägerzulassung mit Qualitätsmanagementsystem für das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich in Werkstätten für behinderte Menschen. Das Handbuch ist prozessorientiert aufgebaut und folgt der personenorientierten WfbM Qualität Plus-Systematik. Die Anlage enthält eine AZAV-Checkliste zur Überprüfung des eigenen Systems.
Autorenporträt
Martin Rossol, Master of Science in Social Management, ist Qualitätsmanagementbeauftragter, Auditor und freiberuflicher Berater.