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Diplomarbeit aus dem Jahr 1996 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: 1,0, Fachhochschule Oldenburg/Ostfriesland/Wilhelmshaven; Standort Emden (Wirtschaftswissenschaften), Veranstaltung: Prof. H. Duwe, Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Einleitung: Die Entwicklung der Technik und der Einsatz modernster Computertechnik, mit der Daten bearbeitet - manipuliert - werden können, zwingt Urheber und die Hersteller von Multimedia-Anwendungen sich mit urheberrechtlichen Fragestellungen auseinanderzusetzen. Nicht nur die Kombination von z.B. Text, Bild und Musik,…mehr

Produktbeschreibung
Diplomarbeit aus dem Jahr 1996 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: 1,0, Fachhochschule Oldenburg/Ostfriesland/Wilhelmshaven; Standort Emden (Wirtschaftswissenschaften), Veranstaltung: Prof. H. Duwe, Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Einleitung:
Die Entwicklung der Technik und der Einsatz modernster Computertechnik, mit der Daten bearbeitet - manipuliert - werden können, zwingt Urheber und die Hersteller von Multimedia-Anwendungen sich mit urheberrechtlichen Fragestellungen auseinanderzusetzen.
Nicht nur die Kombination von z.B. Text, Bild und Musik, sondern die Darstellung auf ein und demselben Datenträger und dessen Verbreitung wirft Probleme auf.
Die vorliegende Ausführung bezieht sich auf Urheber in Bezug auf den Schutz ihrer Werke gegen eine unbefugte wirtschaftliche Verwertung und Anwendungs-Entwickler, die vorbestehende Werke in ihre Multimedia-Anwendung integrieren möchten.
Gang der Untersuchung:
In Abschnitt 2 wird der Bergriff Multimedia erklärt und die Bestandteile zur Erstellung von Multimedia-Anwendungen zusammengefaßt dargestellt.
Zum Verständnis der Rechtsbeziehungen von Anwendungs-Entwicklern und Urhebern vorbestehender Werke wird im folgenden Abschnitt das deutsche Urheberrecht in Auszügen dargestellt. Andere Rechtsgebiete (z.B. Gewerblicher Rechtsschutz) sind nicht Inhalt dieser Arbeit. Weiterhin kann der rechtliche Schutz von Datenbanken allenfalls am Rande Erwähnung finden. Es handelt sich hierbei nicht um eine Ausarbeitung juristischer Detailfragen, vielmehr soll eine Erleichterung im Umgang mit urheberrechtlichen Fragestellungen mit der durch die Technik realisierbaren Möglichkeiten gegeben werden.
Des weiteren werden die wichtigsten Verwertungsgesellschaften aufgeführt.
Im Folgeabschnitt wird die Verknüpfung von Multimedia und Urheberrecht und Lösungsansätze für die Praxis anhand einer Anleitung für die Einbeziehung von Werken in Form von Text, Musik, Kunstwerken, Fotografien und Filme in Multimedia-Anwendungen dargestellt.
Ergänzend wird auf die Verwendung speziell für Multimedia-Anwendungen erstellte Werke/Leistungen und genehmigungsfreie Nutzungen eingegangen.
Abschließend wird der urheberrechtliche Schutzumfang der erstellten Anwendung aufgezeigt.
Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis:
Verzeichnis der BilderI
AbkürzungsverzeichnisII
1.Einleitung1
2.Multimedia3
2.1Begriffserklärung3
2.2Bestandteile zur Erstellung von Multimedia-Anwendungen4
2.2.1Text4
2.2.2Sprache4
2.2.3Musik4
2.2.4Video, Animation5
2.2.5Foto6
2.2.6Grafik7
2.2.7Autorensysteme7
3.Das Urheberrecht11
3.1Die einzelnen Werkarten13
3.1.1Sprachwerke und Computerprogramme13
3.1.2Werke der Musik14
3.1.3Pantomimische Werke einschließlich Werke der Tanzkunst15
3.1.4Werke der bildenden Künste einschließlich Werke der Baukunst und der angewandten Kunst15
3.1.5Lichtbildwerke15
3.1.6Filmwerke16
3.1.7Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art17
3.1.8Bearbeitungen, Umgestaltungen18
3.1.9Sammelwerke19
3.2Der Urheber20
3.3Die Verwertungsrechte24
3.3.1Die körperliche Verwertung25
3.3.2Die unkörperliche Verwertung26
3.4Die Urheberpersönlichkeitsrechte32
3.5Die Schutzdauer des Urheberrechts34
3.6Die Schranken des Urheberrechts35
3.6.1Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch35
3.6.2Beschränkung des Rechts auf öffentliche Wiedergabe38
3.6.3Bildnisse, Recht am eigenen Bild38
3.6.4Die freie Benutzung40
3.6.5Zitate40
3.6.6Amtliche Werke41
3.6.7Werke an öffentlichen Plätzen41
3.7Die Einräumung von Nutzungsrechten42
3.7.1Das einfache Nutzungsrecht42
3.7.2Das ausschließliche Nutzungsrecht42
3.7.3Die beschränkte Einr...