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Zum WerkDie zweite Auflage des Münchener Kommentars zum Anfechtungsgesetz bietet dem Nutzer in bewährter Qualität und Tiefe eines Münchener Kommentars eine umfassende Darstellung des Anfechtungsgesetzes, die alle auftretenden Rechtsfragen behandelt.Als erste Kommentierung geht der neue MüKoAnfG auf die §§ 6 (Gesellschafterdarlehen), 6a (Gesicherte Darlehen) AnfG nach deren Neufassung durch das MoMiG ein.Ebenso findet sich dort die erste zusammenhängende Darstellung der Anfechtung durch Duldungsbescheid der Steuerbehörde (§ 191 AO).Die Parallelen und Unterschiede zur Insolvenzanfechtung werden…mehr

Produktbeschreibung
Zum WerkDie zweite Auflage des Münchener Kommentars zum Anfechtungsgesetz bietet dem Nutzer in bewährter Qualität und Tiefe eines Münchener Kommentars eine umfassende Darstellung des Anfechtungsgesetzes, die alle auftretenden Rechtsfragen behandelt.Als erste Kommentierung geht der neue MüKoAnfG auf die §§ 6 (Gesellschafterdarlehen), 6a (Gesicherte Darlehen) AnfG nach deren Neufassung durch das MoMiG ein.Ebenso findet sich dort die erste zusammenhängende Darstellung der Anfechtung durch Duldungsbescheid der Steuerbehörde (§ 191 AO).Die Parallelen und Unterschiede zur Insolvenzanfechtung werden detailliert erläutert, ebenso die Rechtsfragen der Anfechtung in Zusammenhang mit Zwangsverwaltungen.Ein besonderer Nutzen für den Leser ist, dass die Rechtsprechung - auch nicht veröffentlichte Entscheidungen des BGH sowie Entscheidungen der Instanzgerichte - eingehend ausgewertet ist.Vorteile auf einen Blickpraxisorientiert und gewohnt fundiertumfassende Auswertung der Rechtsprechungklare Aussagen und praktische Lösungsvorschläge auch und gerade zu Rechtsfragen, die von der Rechtsprechung noch nicht geklärt sindZur NeuauflageDie Neuauflage berücksichtigt u.a. das Gesetz zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz 2017 (AnfRSichVerbG).ZielgruppeFür Rechtsanwaltschaft, Großkanzleien, Insolvenzverwaltung, Sanierungsberatung, Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Richterschaft und Banken.