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Delinquenz oder Dissozialitat ist lange als eine Verhaltensstorung an gesehen worden, die in der Person begriindet liegt und aus der Person heraus wirkt. Die Institutionen der Gesellschaft bestimmen, welche Verhaltensweisen "antisozial" und unter Strafe zu stellen sind. Eine zunehmende Anzahl von Verhaltensweisen wurde so im Laufe der Geschichte bei gleiehzeitiger Einengung der Freiheit der Biirger in den Kodex der Kriminalitat aufgenommen, sodaB die Rate der Kriminalitat und die damit verbundenen Kosten enorm anstiegen und noch weiter ansteigen. Unsere Gesellschaft war und ist willens,…mehr

Produktbeschreibung
Delinquenz oder Dissozialitat ist lange als eine Verhaltensstorung an gesehen worden, die in der Person begriindet liegt und aus der Person heraus wirkt. Die Institutionen der Gesellschaft bestimmen, welche Verhaltensweisen "antisozial" und unter Strafe zu stellen sind. Eine zunehmende Anzahl von Verhaltensweisen wurde so im Laufe der Geschichte bei gleiehzeitiger Einengung der Freiheit der Biirger in den Kodex der Kriminalitat aufgenommen, sodaB die Rate der Kriminalitat und die damit verbundenen Kosten enorm anstiegen und noch weiter ansteigen. Unsere Gesellschaft war und ist willens, exorbitante Preise fiir ein ineffizientes Rechtssystem zu zahlen. Die humanitaren EinfIiisse des 19. und 20. Jahrhunderts fiihrten zwar zu Reformen des Strafvollzugs, aber das Hauptmittel der Verhaltens korrektur blieb Strafe in der einen oder anderen Form. Dies kann natiirlich nieht den gewiinschten Effekt zeigen, wie uns die Verhaltens wissenschaften seit langem lehren. Der unterschiedslose odernieht kontingente Gebrauch von Strafe wird aus wenigstens drei Griinden ineffektiv bleiben. Erstens wird der Delinquent riickfallig, weil die Be lohnung bei der Begehung des Verbrechens eine sofortige angenehme Konsequenz hat (Gesetz der positiven Verstarkung). Zweitens liegen die negativen Konsequenzen (Strafe) zu weit in der Zukunft bzw. be steht eine annehmbare Chance, daB sie iiberhaupt nieht erfolgen (Ge setz der zeitlichen Kontingenz, nach dem nur baldige Konsequenzen das Verhalten effektiv andern). Drittens rufen in der Erwartung des Delinquenten unangemessene StrafmaBnahmen emotionelle Gegenre aktionen gegen die strafende Autoritat hervor.
Autorenporträt
Prof. Dr. Max Steller, geboren 1944, ist emeritierter Professor für Forensische Psychologie an der Charité Berlin. Seit Jahrzehnten ist er an deutschen Gerichten als Sachverständigter für Glaubhaftigkeitsgutachten tätig, unter anderem am Bundesgerichtshof. Für seine Arbeit wurde er mehrfach ausgezeichnet, etwa mit dem Deutschen Psychologie Preis. Max Steller ist verheiratet und lebt in Berlin.