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Diplomarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich BWL - Personal und Organisation, Note: 1,0, Otto-Friedrich-Universität Bamberg (Fakultät Sozial- Wirtschaftswissenschaften), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Problemstellung: Mobbing ist ein Phänomen, das heute in den Medien sehr intensiv und umfassenddiskutiert wird. So wurde etwa von einer Sekretärin berichtet, die wochenlang von ihren Kollegen schikaniert wurde, bis sie schließlich einen Selbstmordversuch unternahm. Zurück im Büro begrüßten sie die Kollegen mit den Worten: Ach, nicht mal das haben Sie geschafft? Versuchen Sie s doch…mehr

Produktbeschreibung
Diplomarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich BWL - Personal und Organisation, Note: 1,0, Otto-Friedrich-Universität Bamberg (Fakultät Sozial- Wirtschaftswissenschaften), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Problemstellung:
Mobbing ist ein Phänomen, das heute in den Medien sehr intensiv und umfassenddiskutiert wird. So wurde etwa von einer Sekretärin berichtet, die wochenlang von ihren Kollegen schikaniert wurde, bis sie schließlich einen Selbstmordversuch unternahm. Zurück im Büro begrüßten sie die Kollegen mit den Worten: Ach, nicht mal das haben Sie geschafft? Versuchen Sie s doch noch einmal .
Bekannt wurde auch der Fall einer 22-jährigen Polizistin, die sich in Folge von Mobbinghandlungen und sexueller Belästigung mit ihrer Dienstwaffe erschossen hatte.
Wenn Menschen im Berufsleben in einer Art Zwangsgemeinschaft zum Zweck der Arbeitsverrichtung zusammenkommen, sind einzelne Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten nie gänzlich zu vermeiden. Was unterscheidet jedoch Mobbing - den Psychoterror am Arbeitsplatz - von alltäglichen, normalen Reibereien und Konflikten unter Kollegen?
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Thüringen definiert Mobbing in einem Grundsatzurteil vom 10.04.2001 als fortgesetzte, aufeinander aufbauende [ ]der Anfeindung, Schikane oder Diskriminierung dienende Verhaltensweisen [ ]die in ihrer Gesamtheit das allgemeine Persönlichkeitsrecht oder andere ebenso geschützte Rechte, wie die Ehre oder die Gesundheit des Betroffenen verletzen . Aktuell leiden 2,5 % bis 3 % aller deutschen Beschäftigen unter Mobbing, so der Mobbing-Report 2002 von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.
Diese Tendenzen sind vor allem auf gesellschaftliche und wirtschaftliche Veränderungen zurückzuführen. Durch die zunehmende Globalisierung der Märkte verstärkt sich der Druck auf die einzelnen Unternehmen. Die Folge sind Umstrukturierungen ganzer Betriebe und ein permanenter Stellenabbau. Die verbleibenden Arbeitsabläufe werden immer komplexer und verantwortungsvoller. Durch den ständig steigenden Leistungsdruck und die Angst um die berufliche Existenz entwickelt sich der Arbeitsplatz mehr und mehr zum allgemeinen Spannungsfeld. Die Folge ist ein schlechtes Betriebsklima, indem Konflikte mittels Schikane und Ausgrenzung anderer kompensiert werden.
Mobbing hat sowohl für die Betroffenen als auch für die gesamte Gesellschaft und Wirtschaft weitreichende Konsequenzen: Die Mehrzahl der Mobbing betroffenen klagt über ein negatives Wohlbefinden sowie über psychische und physische Beschwerden. Etwas 20 % der Selbstmorde in Deutschland können zudem auf Mobbingaktivitäten zurückgeführt werden. Neben diesen dramatischen Folgen für den einzelnen verursacht Mobbing in der Bundesrepublik Deutschland (BRD) zum anderen einen gesamtwirtschaftlichen Schaden in Höhe von ca. 25 Milliarden Euro.
Mobbing kann und darf aufgrund der oben dargestellten gravierenden Folgen in einer demokratischen Gesellschaft nicht geduldet werden und verstößt eindeutig gegen die im Grundgesetz geschützten Persönlichkeitsrechte.
Das deutsche Arbeitsrecht bietet zum heutigen Zeitpunkt bereits vielfältige juristische Möglichkeiten um gegen Mobbing vorzugehen, so dass Mobbing der Kampf am Arbeitsplatz keinesfalls hingenommen werden muss. Insbesondere der Arbeitgeber und die betriebliche Interessenvertretung sind gefordert, alles zu unternehmen, um Mobbing möglichst präventiv zu verhindern bzw. im konkreten Fall zu bekämpfen.
Speziell dem Betriebsrat kommt per Gesetz die Aufgabe zu, die Interessen aller Arbeitnehmer zu vertreten und sie somit auch vor Mobbing zu schützen. Die vorliegende Arbeit wird sich mit der Frage beschäftigen, welche rechtlichen Handlungsmöglichkeiten dem Betriebsrat im Kampf gegen Mobbing zur Verfügung stehen.
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