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Die Abhandlung stellt einen Beitrag zur Diskussion um die Möglichkeit eines Täters hinter dem Täter dar. Sie nimmt hierbei die Fälle der Irrtumserregung in den Fokus und untersucht die Möglichkeit der mittelbaren Täterschaft bei vollverantwortlichem - aber einem Motivirrtum erliegenden - Tatmittler. Dabei legt die Arbeit besonderen Wert auf die Beleuchtung der Entwicklungsgeschichte der mittelbaren Täterschaft und der Rechtsfigur des Täters hinter dem Täter. Dieser historische Blickwinkel offenbart die Gründe, weshalb sich ein Täter hinter dem Täter seit jeher teilweise erheblicher Kritik…mehr

Produktbeschreibung
Die Abhandlung stellt einen Beitrag zur Diskussion um die Möglichkeit eines Täters hinter dem Täter dar. Sie nimmt hierbei die Fälle der Irrtumserregung in den Fokus und untersucht die Möglichkeit der mittelbaren Täterschaft bei vollverantwortlichem - aber einem Motivirrtum erliegenden - Tatmittler. Dabei legt die Arbeit besonderen Wert auf die Beleuchtung der Entwicklungsgeschichte der mittelbaren Täterschaft und der Rechtsfigur des Täters hinter dem Täter. Dieser historische Blickwinkel offenbart die Gründe, weshalb sich ein Täter hinter dem Täter seit jeher teilweise erheblicher Kritik ausgesetzt sieht. Darüber hinaus wird deutlich, dass diese historisch bedingten Vorbehalte mittlerweile obsolet sind. Im weiteren Verlauf der Untersuchung werden die einzelnen Fallgruppen der mittelbaren Täterschaft durch Hervorrufen eines Motivirrtums anhand der einzelnen Irrtumskonstellationen herausgearbeitet, wobei auch die Selbstschädigungsfälle mit einbezogen werden.
Autorenporträt
Alexander Lehmann studierte Rechtswissenschaften an der Juristischen Fakultät der Universität Augsburg und absolvierte dort sein erstes Staatsexamen mit dem Schwerpunkt Wirtschaftsstrafrecht und Internationales Straf- und Strafprozessrecht. Nach Abschluss des ersten Staatsexamens 2016, verfasste er seine Dissertation bei Prof. Dr. Arnd Koch und war daneben von 2016 bis 2020 als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl von Herrn Prof. Dr. Martin Kment tätig. Seit 2020 ist er Rechtsreferendar beim Freistaat Bayern im OLG-Bezirk München.