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Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 12,0, Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover, Veranstaltung: Seminar Arbeitsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Seit den 90er Jahren geht die Tendenz in den AG-Verbänden zur Aufnahme von einer Satzungsklausel, die die Mitgliedschaft ohne Tarifbindung, die sog. OT-Mitgliedschaft, zulässt . Das BAG hat die Zulässigkeit der OT-Mitgliedschaft bisher offen gelassen. Nun hatte der 1. Senat Gelegenheit zur Stellungnahme, organisierte AN wollten feststellen lassen, dass ihnen tarifliches Urlaubsgeld zustünde,…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 12,0, Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover, Veranstaltung: Seminar Arbeitsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Seit den 90er Jahren geht die Tendenz in den AG-Verbänden zur Aufnahme von einer Satzungsklausel, die die Mitgliedschaft ohne Tarifbindung, die sog. OT-Mitgliedschaft, zulässt . Das BAG hat die Zulässigkeit der OT-Mitgliedschaft bisher offen gelassen. Nun hatte der 1. Senat Gelegenheit zur Stellungnahme, organisierte AN wollten feststellen lassen, dass ihnen tarifliches Urlaubsgeld zustünde, weil der AG-Verband für ihren AG, der von der angebotenen OT-Mitgliedschaft Gebrauch gemacht hatte, tarifzuständig sei. Klargestellt wurde, dass die Mitgliedschaft ohne Tarifbindung möglich ist, allerdings nicht auf Grundlage der bisher angenommenen beschränkten Tarifzuständigkeit, sondern durch eine Satzungsänderung, die die Tarifgebundenheit entfallen lässt. Dies klingt zunächst nach Rechtsklarheit, die Begründung des BAG, die zu dieser Entscheidung geführt hat ist allerdings in einigen Punkten wenig stichhaltig und soll im Folgenden auf ihre Überzeugungskraft hin untersucht werden. Erörtert werden jedoch soll zunächst, weshalb der frühere Ansatz, die Beschränkung der Tarifzuständigkeit, nicht übernommen wurde.