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Studienarbeit aus dem Jahr 2022 im Fachbereich Soziologie - Wirtschaft und Industrie, Note: 2,0, Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Arbeit befasst sich mit dem andauernden Diskurs bezüglich der Verfassungskonformität und des Nutzens der IHK-Pflichtbeiträge. Daher soll diese Arbeit einen Einblick in die Hintergründe der IHK sowie die aktuelle Lage der (Un-)vereinbarkeit dieser Beiträge in Kombination mit der deutschen Verfassung bieten. Um die Verhältnismäßigkeit der Pflichtbeiträge beurteilen zu können, ist zunächst ein Blick auf die…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2022 im Fachbereich Soziologie - Wirtschaft und Industrie, Note: 2,0, Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Arbeit befasst sich mit dem andauernden Diskurs bezüglich der Verfassungskonformität und des Nutzens der IHK-Pflichtbeiträge. Daher soll diese Arbeit einen Einblick in die Hintergründe der IHK sowie die aktuelle Lage der (Un-)vereinbarkeit dieser Beiträge in Kombination mit der deutschen Verfassung bieten. Um die Verhältnismäßigkeit der Pflichtbeiträge beurteilen zu können, ist zunächst ein Blick auf die Theorie der Mitgliedschaft und der Beitragsbemessung ebenso notwendig wie die Betrachtung der dafür gebotenen Leistungen. Daher wird im ersten Teil ein historischer Abriss der IHK sowie ihre rechtlichen Grundlagen und Aufgaben aufgezeigt, bevor im zweiten Teil auf die Stimmen der Kritiker beziehungsweise Befürworter und die Rechtsprechung bzgl. der Thematik eingegangen wird. Über eine Diskussion kommt die Arbeit anschließend zum Schluss. Die Industrie- und Handelskammer ist ein Zusammenschluss der gewerblichen Wirtschaft einer Region und vertritt das Gesamtinteresse ihrer Mitglieder. Sie ist eine regionale Selbstverwaltungskörperschaft des Gewerbes beziehungsweise der Gewerbetreibenden aus Industrie, Verkehr, Handel und anderen Dienstleistungen. Ihre Kosten der Errichtung und Tätigkeiten finanzieren sich, soweit sie nicht anderweitig gedeckt sind, über die Mitgliedsbeiträge ihrer Kammerzugehörigen. Diese Pflichtmitgliedschaft wird seit Jahrzehnten immer wieder diskutiert und hinterfragt, da trotz Freistellungen und Freibeträgen oftmals hohe Pflichtbeiträge zu zahlen sind. Hinzukommt, dass der Nutzen der IHK in Teilen bezweifelt wird und die Vereinbarkeit der verpflichtenden Mitgliedschaft mit dem Grundgesetz nicht gegeben zu sein scheint. Dies führte in einer Vielzahl von Prozessen dazu, dass die Pflichtmitgliedschaft in der IHK als verfassungswidrig angeprangert wurde. Daher stellt sich die Frage, ob die Verpflichtung zur Zahlung der Mitgliedsbeiträge gegeben durch die Pflichtmitgliedschaft seitens der IHK-Mitglieder eher als Zwang oder doch vielmehr als Vorteil verstanden werden kann und ob sie überhaupt mit dem Grundgesetz vereinbar ist.