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Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,0, FOM Essen, Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Hochschulleitung Essen früher Fachhochschule, Sprache: Deutsch, Abstract: GmbH-Geschäftsführer sehen sich in bestimmten Situationen und Phasen ihrer Geschäftsführertätigkeit immer wieder mit der Frage konfrontiert, ob sie für ein bestimmtes Tun oder Unterlassen zur Verantwortung gezogen werden können. Oft stellt sich heraus, dass Geschäftsführer für Haftungstatbestände verantwortlich gemacht werden können, die ihnen als solche nicht bewusst waren. Auf der…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,0, FOM Essen, Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Hochschulleitung Essen früher Fachhochschule, Sprache: Deutsch, Abstract: GmbH-Geschäftsführer sehen sich in bestimmten Situationen und Phasen ihrer Geschäftsführertätigkeit immer wieder mit der Frage konfrontiert, ob sie für ein bestimmtes Tun oder Unterlassen zur Verantwortung gezogen werden können. Oft stellt sich heraus, dass Geschäftsführer für Haftungstatbestände verantwortlich gemacht werden können, die ihnen als solche nicht bewusst waren. Auf der Seite der potentiellen Anspruchsteller stehen in erster Linie das Unternehmen als juristische Person und die Gesellschafter selbst. Aber auch der Fiskus, Kunden, Lieferanten, Kreditgeber, Versicherungen und Mitarbeiter können Ansprüche gegenüber dem Geschäftsführer geltend machen. In Zeiten der Unternehmenskrise kommt zudem der Insolvenzverwalter hinzu. Wie können GmbH-Geschäftsführer sich gegen solche Situationen wappnen? Auch die Stellvertreter von Geschäftsführern sollten sich im Zusammenhang mit ihrer Vertretungsmacht Gedanken hierüber machen, da sie nach dem Gesetz im gleichen Maße wie die Vertretenen betroffen sind.Die vorliegende Arbeit erläutert die Stellung eines Fremd-Geschäftsführers in einer GmbH, zeigt mögliche Haftungstatbestände für solche Geschäftsführer auf und nennt Präventionsmaßnahmen, um das Haftungsrisiko derer zu minimieren.