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Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Philosophie - Praktische (Ethik, Ästhetik, Kultur, Natur, Recht, ...), Note: Sehr gut, Universität Zürich (Philosophisches Seminar), Veranstaltung: Migration und Ethik, Sprache: Deutsch, Abstract: Miller versucht im Kapitel Immigration and Territorial Rights seines Buches NationalResponsibility and Global Justice zu zeigen, dass es kein Recht auf Migration geben kann,Staaten aber Territorialrechte etablieren und daher über Aufnahme oder Ausweisung entscheidenkönnen. Anhand des ersten Teils des Textes, in dem er der Frage nach einem…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Philosophie - Praktische (Ethik, Ästhetik, Kultur, Natur, Recht, ...), Note: Sehr gut, Universität Zürich (Philosophisches Seminar), Veranstaltung: Migration und Ethik, Sprache: Deutsch, Abstract: Miller versucht im Kapitel Immigration and Territorial Rights seines Buches NationalResponsibility and Global Justice zu zeigen, dass es kein Recht auf Migration geben kann,Staaten aber Territorialrechte etablieren und daher über Aufnahme oder Ausweisung entscheidenkönnen. Anhand des ersten Teils des Textes, in dem er der Frage nach einem Migrationsrechtnachgeht, möchte ich aufzeigen, dass seine Argumentation nicht stichhaltig ist.Dies werde ich anhand seiner Ausführungen zum Recht auf Bewegungsfreiheit aufzuzeigenversuchen. Da Miller im Text constraints on freedom eine Definition von Freiheitseinschränkungaufstellt, die auch auf Grenzen zutrifft, werde ich zudem untersuchen, inwiefern sichdies auf seine Argumentation gegen ein absolutes Recht auf Bewegungsfreiheit auswirkt, undob er gemäss seiner eigenen Definition Grenzen nicht als Einschränkungen einstufen müsste.Da ein Recht auf Bewegungsfreiheit aber nicht unbedingt gleich ein Recht auf Niederlassungbedeutet, werde ich dann den zweiten Teil von Immigration and Territorial Rights heranziehen.Miller argumentiert, dass Staaten Territorialrechte etablieren können, und sie daher Immigrantenabweisen können. Anhand von Lockes Theorie zum Erwerb von Eigentum, an diesich Miller stark anlehnt, und Henry Georges Kritik daran möchte ich aufzeigen, dass Territorialrechtenicht begründet werden können. Dann dürften Staaten, selbst wenn kein Recht aufMigration etabliert werden kann, Immigranten nicht von der Einwanderung abhalten - Millerwäre also widerlegt, selbst wenn man den ersten Punkt (kein Recht auf Migration) noch geltenlässt.Zum Schluss werde ich noch darlegen, dass Millers weitere Ausführungen zu Immigrationsbeschränkungenvon Staaten, die aufgrund ihres Selbstbestimmungsrechts legitim seien, aberdennoch nicht vollständig verworfen werden müssen, da sie problemlos auch für eine politischeGemeinschaft ohne Territorium gelten können.