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Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: voll befriedigend, Westfälische Wilhelms-Universität Münster (Institut für Internationales Wirtschaftsrecht), Veranstaltung: Seminar zum Kapitalgesellschaftsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit dem am 23 Mai 2007 vorgelegten Regierungsentwurf (RegE) des "Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen" ("Momig"), will die Bundesregierung das Recht der GmbH umfassend reformieren . Die zahlreichen Stellungnahmen zum…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: voll befriedigend, Westfälische Wilhelms-Universität Münster (Institut für Internationales Wirtschaftsrecht), Veranstaltung: Seminar zum Kapitalgesellschaftsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit dem am 23 Mai 2007 vorgelegten Regierungsentwurf (RegE) des "Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen" ("Momig"), will die Bundesregierung das Recht der GmbH umfassend reformieren . Die zahlreichen Stellungnahmen zum vorangegangenen Referentenentwurf (RefE) wurden hierbei weitgehend berücksichtigt . Wie schon aus der Bezeichnung des Reformgesetzes hervorgeht, verfolgt der Gesetzgeber mit dieser Reform zwei Ziele: Zum einen soll auf die Rechtsprechung des EuGH zur Niederlassungsfreiheit i.S.d. Art 43 EGV reagiert werden . Wie zuletzt aus dem Urteil in Sachen "Inspire Art" hervorging, können Auslandsgesellschaften der "Europäischen Gemeinschaft" ihren Verwaltungssitz in einem anderen Staat als dem Gründungsstaat haben, ohne dass dadurch deren Gesellschaftsstatut betroffen wird. Gesellschaften, die nach dem Recht eines anderen EG-Staates wirksam gegründet wurden, bleiben Gesellschaften ausländischen Rechts, für deren gesellschaftsrechtliche Verhältnisse das ausländische Recht weiterhin maßgeblich ist, auch wenn sich der tatsächliche Verwaltungssitz in Deutschland befindet . Vor diesem Hintergrund soll ein dereguliertes GmbH-Recht die GmbH im Vergleich zu anderen europäischen Rechtsformen, insb. zur englischen private limited company, stärken . Zum Anderen soll der Missbrauch einer GmbH in der Krise durch zusätzliche gläubigerschützende Regelungen bekämpft werden . Die folgende Bearbeitung ist im Kontext dieser zum Teil gegenläufigen Teilaufgaben zu sehen. Im Fokus der anstehenden Erörterung steht die Frage, wie sich Gesellschafter einer liquiditätsschwachen GmbH zu verhalten haben. Hierzu soll ein Überblick über die Bekämpfung von Missbräuchen einer liquiditätsschwachen GmbH, sowie über die Behandlung von Gesellschafterdarlehen gegeben werden. In dem Zusammenhang soll der Blick auch auf die Tendenz des Gesetzgebers gerichtet werden, eine ganze Reihe gläubigerschützender Normen in die InsO zu verlagern. Zuletzt wird auf die Reformbestrebung eingegangen, erstmals einen gutgläubigen Erwerb von Geschäftsanteilen zu ermöglichen.