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Das MPG ist keine deutsche Erfindung. Es ist vielmehr die Reaktion des deutschen Gesetzgebers auf europarechtliche Vorschriften, die vor allem der Bildung eines einheitlichen Marktes für Medizinprodukte im Bereich des Europäischen Wirtschaftsraumes dienen sollen. Immerhin trifft das Gesetz für rund 300 000 medizinische Produkte Regelungen zu deren medizinischer und technischer Sicherheit. Das MPG verfolgt letztlich zwei große Ziele: zum einen soll es für einen hohen technischen Standard der Medizinprodukte sorgen und damit zugleich den Schutz des Verbrauchers, Anwenders und Nutzers dienen. Zum…mehr

Produktbeschreibung
Das MPG ist keine deutsche Erfindung. Es ist vielmehr die Reaktion des deutschen Gesetzgebers auf europarechtliche Vorschriften, die vor allem der Bildung eines einheitlichen Marktes für Medizinprodukte im Bereich des Europäischen Wirtschaftsraumes dienen sollen. Immerhin trifft das Gesetz für rund 300 000 medizinische Produkte Regelungen zu deren medizinischer und technischer Sicherheit. Das MPG verfolgt letztlich zwei große Ziele: zum einen soll es für einen hohen technischen Standard der Medizinprodukte sorgen und damit zugleich den Schutz des Verbrauchers, Anwenders und Nutzers dienen. Zum anderen dient es auch dem Schutz des Patienten.
Für den mit der deutschen Rechtsterminologie vertrauten Anwender ist nicht nur der Gesetzesaufbau, sondern auch die Terminologie gewöhnungsbedürftig. Zweck des Gesetzes ist es, den Verkehr mit Medizinprodukten zu regeln, also dem freien Warenverkehr zu dienen. Es ist aber auch Zweck des Gesetzes, für die Sicherheit, Eignung und Leistung der Medizinprodukte sowie die Gesundheit und den erforderlichen Schutz der Patienten, Anwender und Dritter zu sorgen. Es geht also auch um Produktsicherheit, und so gesehen ist das MPG auch ein Verbraucherschutzgesetz.
Der Kommentar wendet sich an den Praktiker. Berücksichtigt ist bereits das 2. Gesetz zur Änderung des Medizinproduktegesetzes, das zu einer weitgehenden Umgestaltung des Gesetzes geführt hat.
Autorenporträt
Professor Dr. iur. Erwin Deutsch, Dr. iur. Hans-Dieter Lippert, Dr. iur. Rudolf Ratzel