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In Aufnahme und Weiterführung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts analysiert der Verfasser in dieser Arbeit die grundlegende staatstheoretische Bedeutung des Öffentlichen Diskurses für die Umsetzung des demokratischen Prinzips. Im Blickpunkt stehen neben der Funktionsweise auch die dem Öffentlichen Diskurs unter den Bedingungen des heutigen Medienwirtschaftsprozesses drohenden Gefahren, wie etwa vorherrschende Meinungsmacht. Darauf aufbauend wird zunächst eine allgemeine verfassungsrechtliche Pflicht des Staates festgestellt, die Funktionstüchtigkeit des Öffentlichen Diskurses zu…mehr

Produktbeschreibung
In Aufnahme und Weiterführung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts analysiert der Verfasser in dieser Arbeit die grundlegende staatstheoretische Bedeutung des Öffentlichen Diskurses für die Umsetzung des demokratischen Prinzips. Im Blickpunkt stehen neben der Funktionsweise auch die dem Öffentlichen Diskurs unter den Bedingungen des heutigen Medienwirtschaftsprozesses drohenden Gefahren, wie etwa vorherrschende Meinungsmacht. Darauf aufbauend wird zunächst eine allgemeine verfassungsrechtliche Pflicht des Staates festgestellt, die Funktionstüchtigkeit des Öffentlichen Diskurses zu sichern. Sodann konkretisiert der Autor - u.a. differenzierend nach den einzelnen Produktionsstufen des Medienwirtschaftsprozesses - medienträgerübergreifende Regulierungsvorgaben.
In einem zweiten Teil werden die in Deutschland derzeit bestehende allgemeine Ordnung der Medienmärkte zur Sicherung der Vielfalt, das gesetzgeberische Instrumentarium zur Offenhaltung öffentlicher und privater Informationsquellen, zur Sicherung von Wahrhaftigkeit, Sachlichkeit und Vollständigkeit sowie zur Offenhaltung der Distributionswege umfassend dargestellt, bewertet und Verbesserungsbedarfe aufgezeigt.
Autorenporträt
Der Autor: Kai Friedrich Zentara studierte Jura und Politische Wissenschaften in Bonn und Graz. Nach dem Zweiten juristischen Staatsexamen im Jahr 2005 und einer beruflichen Station in Brüssel ist er nun als Referent beim Landkreistag Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf tätig.