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- Welche besonderen Sorgfaltspflichten sind bei der Betreuung von Internetforen zu bechten?
- Was ist unter dem "gleichen Veröffentlichungswet" im Zusammenhang mit Gegendarstellungen zu verstehen?
- Wer ist in Bezug auf eine Facebook-Seite als "Medieninhaber" verantwortlich?
Der Kurzkommentar zum Mediengesetz beantwortet diese und zahlreiche weitere Fragen im rechtssicheren Umgang mit medialer Informationsverbreitung. Mit der 6. Auflage wird er unter neuer Federführung auf den aktuellen Stand von Gesetzgebung und Rechtsprechung gebracht. Kompetent und prägnant kommentieren die Autoren…mehr

Produktbeschreibung
- Welche besonderen Sorgfaltspflichten sind bei der Betreuung von Internetforen zu bechten?

- Was ist unter dem "gleichen Veröffentlichungswet" im Zusammenhang mit Gegendarstellungen zu verstehen?

- Wer ist in Bezug auf eine Facebook-Seite als "Medieninhaber" verantwortlich?

Der Kurzkommentar zum Mediengesetz beantwortet diese und zahlreiche weitere Fragen im rechtssicheren Umgang mit medialer Informationsverbreitung. Mit der 6. Auflage wird er unter neuer Federführung auf den aktuellen Stand von Gesetzgebung und Rechtsprechung gebracht. Kompetent und prägnant kommentieren die Autoren die Bestimmungen des Mediengesetzes mit dem Ziel, Praktikern und Journalisten einen raschen und umfassenden Überblick über die aktuelle Rechtslage und die vielschichtige Judikatur zu geben.
Autorenporträt
Die Autoren:

Mag. Natalia Frohner, Senatspräsidentin eines Fachsenats für Medienrecht am OLG Wien.

Dr. Albrecht Haller, Rechtsanwalt in Wien mit den Tätigkeitsschwerpunkten Medien-, Informations- und Immaterialgüterrecht.
Rezensionen
"Das Werk ist erfreulicherweise wirklich handlich und idealer Begleiter zu medienrechtsbezogenen Gerichtsverhandlungen. (...) Alles Wissenswerte auf knappen Raum." (AnwBl - Österr. Anwaltsblatt Nr. 4/2017, Adrian Eugen Hollaender)

"Der Kurzkommentar hat den Vorteil, dass er - obwohl juristisch aufgeteilt - dennoch auch für Nichtjuristen verständlich ist." (AnwBl - Österr. Anwaltsblatt Nr. 5/2017, Nikolaus Lehner)