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Die Rahmenordnung für eine MAVO ist Vorbild für die Mitarbeitervertretungsordnungen der deutschen Bistümer. Die MAVO ist eigenständiges partikulares Kirchenrecht innerhalb der Katholischen Kirche im Rahmen des der Kirche verfassungsrechtlich gewährleisteten Selbstbestimmungsrechts. Sie regelt als kirchliche Betriebsverfassung abschließend Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte einschließlich der Mitbestimmung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im kirchlichen und caritativen Dienst unter Berücksichtigung der Eigenart des Kirchlichen Dienstes.
Der vorliegende Kommentar stellt das
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Produktbeschreibung
Die Rahmenordnung für eine MAVO ist Vorbild für die Mitarbeitervertretungsordnungen der deutschen Bistümer. Die MAVO ist eigenständiges partikulares Kirchenrecht innerhalb der Katholischen Kirche im Rahmen des der Kirche verfassungsrechtlich gewährleisteten Selbstbestimmungsrechts. Sie regelt als kirchliche Betriebsverfassung abschließend Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte einschließlich der Mitbestimmung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im kirchlichen und caritativen Dienst unter Berücksichtigung der Eigenart des Kirchlichen Dienstes.

Der vorliegende Kommentar stellt das Mitarbeitervertretungsrecht auf der Grundlage der Rahmen-MAVO unter Berücksichtigung der Kirchlichen Arbeitsgerichtsordnung (KAGO) dar.

NEU in der 9. Auflage:
Der Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) in seiner Vollversammlung im November 2022 die Musterordnung zur Kirchlichen Grundordnung verabschiedet. Künftig soll damit der "Kernbereich privater Lebensgestaltung, insbesondere Beziehungsleben und Intimsphäre", rechtlichen Bewertungen entzogen werden. Für eine zweite Ehe oder eine gleichgeschlechtliche Beziehung droht auch für katholische Beschäftigte nicht mehr die Kündigung.

Autoren:
Adolf Thiel, Oberrechtsrat a.D., ehemals am Erzbischöflichen Generalvikariat und Berufskolleg Köln, Referent für Schulungen zum Mitarbeitervertretungsrecht; Dr. Martin Fuhrmann, Leiter Serviceeinheit Recht, Verband der Diözesen Deutschlands KöR; Manfred Jüngst, Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Köln a.D., Vorsitzender des Diözesanen Arbeitsgerichts für den MAVO-Bereich Köln, stellvertretender Vorsitzender des Vorstandes des Kuratoriums des Katholisch-Sozialen Instituts der Erzdiözese Köln.