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Seit einigen Jahren ist in der Kfz-Branche ein Händlersterben zu beobachten. Bedingt ist dies zum einen durch die Umstrukturierung der Vertriebsnetze, zum anderen durch die neu gestalteten, leistungsorientierten Margensysteme sowie viele Verkaufsförderaktionen. Durch Margensysteme und Verkaufsförderaktionen wie z. B. Sonderfinanzierungsangebote oder Wertgarantieprämie schränken die Hersteller die wirtschaftliche und finanzielle Bewegungsfreiheit der Vertragshändler ein und nehmen Einfluss auf die Preisgestaltung.
Die Rechtmäßigkeit dieser Eingriffe in die wirtschaftliche Bewegungsfreiheit
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Produktbeschreibung
Seit einigen Jahren ist in der Kfz-Branche ein Händlersterben zu beobachten. Bedingt ist dies zum einen durch die Umstrukturierung der Vertriebsnetze, zum anderen durch die neu gestalteten, leistungsorientierten Margensysteme sowie viele Verkaufsförderaktionen. Durch Margensysteme und Verkaufsförderaktionen wie z. B. Sonderfinanzierungsangebote oder Wertgarantieprämie schränken die Hersteller die wirtschaftliche und finanzielle Bewegungsfreiheit der Vertragshändler ein und nehmen Einfluss auf die Preisgestaltung.

Die Rechtmäßigkeit dieser Eingriffe in die wirtschaftliche Bewegungsfreiheit der Vertragshändler ist vor allem unter kartellrechtlichen und wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten zweifelhaft. Insbesondere das speziell bei den Margensystemen häufig anzutreffende »Alles-oder-Nichts«-Prinzip ist nach Ansicht des Verfassers weder mit dem Diskriminierungsverbot des GWB noch mit dem EU-Kartellrecht vereinbar. Zu diesem Schluss kommt Steffen Huber unter Auswertung der Rechtsprechung des BGH und des EuGH, der Entscheidungspraxis des BKartA sowie der einschlägigen Literatur.