39,90 €
inkl. MwSt.
Versandkostenfrei*
Versandfertig in 6-10 Tagen
payback
0 °P sammeln
  • Broschiertes Buch

Es gibt kein rechtliches Hindernis, das einen Mann und eine Frau daran hindert, zusammenzuleben, ohne eine formelle Ehe in Form einer "Lebensgemeinschaft" einzugehen. In der traditionellen Gesellschaft Indiens werden solche Lebensgemeinschaften jedoch nicht gebilligt. Das Konzept der Lebensgemeinschaft ist in Indien nicht neu, auch wenn die Bezeichnung "Live-in-Relationship" in jüngster Zeit häufiger zu hören ist. Vor allem in den Großstädten wird dies heutzutage als Alternative zur Ehe angesehen. Derzeit ist der Status einer solchen Beziehung gesetzlich nicht eindeutig geregelt, obwohl einige…mehr

Produktbeschreibung
Es gibt kein rechtliches Hindernis, das einen Mann und eine Frau daran hindert, zusammenzuleben, ohne eine formelle Ehe in Form einer "Lebensgemeinschaft" einzugehen. In der traditionellen Gesellschaft Indiens werden solche Lebensgemeinschaften jedoch nicht gebilligt. Das Konzept der Lebensgemeinschaft ist in Indien nicht neu, auch wenn die Bezeichnung "Live-in-Relationship" in jüngster Zeit häufiger zu hören ist. Vor allem in den Großstädten wird dies heutzutage als Alternative zur Ehe angesehen. Derzeit ist der Status einer solchen Beziehung gesetzlich nicht eindeutig geregelt, obwohl einige Rechte gewährt wurden, um einen groben Missbrauch der Beziehung durch die Partner zu verhindern. Die Legalisierung des Zusammenlebens in einer Beziehung bedeutet, dass eine völlig neue Reihe von Gesetzen erforderlich ist, um die Beziehung zu regeln, einschließlich des Schutzes im Falle des Verlassens, des Betrugs, des Unterhalts, der Erbschaft usw. Auch die Gerichte versuchen, die Lebensgemeinschaft unter die Vermutung der Ehe zu stellen. Sie ist in keinem Urteil unabhängig als Lebensgemeinschaft zugelassen. Der Schaden, der einer "rechtmäßig angetrauten Ehefrau" und ihren Kindern zugefügt wird, und die Förderung der Bigamie sind zwei Hauptargumente, die gegen eine vollständige Legalisierung von Lebensgemeinschaften in Indien sprechen.
Autorenporträt
Forscherin und Fakultätsmitglied im Bereich Recht und Governance. Sie unterrichtet Familienrecht, Wirtschaftsrecht und IPR. Ihr Forschungsgebiet ist das Privatrecht, insbesondere im Bereich Frauen und Kinder. Als Shastri Indo-Canadian Doctoral Research Fellow arbeitete sie 2017 als Visiting Doctoral Research Fellow an der Osgoode Hall Law School, York University.