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Leo Rosenberg ist einer der unumstritten anerkannten deutschen Rechtsgelehrten, der die Tradition der Zivilprozessrechtswissenschaft, die sich mit den Namen Adolf Wach, Konrad Hellwig und Richard Schmidt verbindet, fortgesetzt hat. Seine Bedeutung für die deutsche Rechtswissenschaft liegt maßgeblich in seiner dogmatischen Ergründung der Beweislastverteilung und in seinem "Lehrbuch des Zivilprozessrechts". Mit seinem Lehrbuch, dessen erste Auflage 1927 erschienen war, setzte sich Rosenberg rasch an die Spitze der deutschen Zivilprozessualisten. Es verband in viel größerem Maße die Theorie mit…mehr

Produktbeschreibung
Leo Rosenberg ist einer der unumstritten anerkannten deutschen Rechtsgelehrten, der die Tradition der Zivilprozessrechtswissenschaft, die sich mit den Namen Adolf Wach, Konrad Hellwig und Richard Schmidt verbindet, fortgesetzt hat. Seine Bedeutung für die deutsche Rechtswissenschaft liegt maßgeblich in seiner dogmatischen Ergründung der Beweislastverteilung und in seinem "Lehrbuch des Zivilprozessrechts". Mit seinem Lehrbuch, dessen erste Auflage 1927 erschienen war, setzte sich Rosenberg rasch an die Spitze der deutschen Zivilprozessualisten. Es verband in viel größerem Maße die Theorie mit der Praxis, als je zuvor in den Lehrbüchern und Handbüchern zur ZPO geschehen. Das Lehrbuch wird noch immer von Peter Gottwald fortgeführt und ist zuletzt im Jahr 2010 in der 17. Auflage erschienen. Aber schon mit seinem Erstlingswerk, "Die Beweislast nach der Civilprozeßordnung und dem Bürgerlichen Gesetzbuche", zeigte Rosenberg das ihm eigene Prozessverständnis, eine das Privatrecht und denProzess überblickende, ineinandergreifende Gesamtschau dieser beiden Rechtsgebiete. Rosenbergs herausragende Stellung als Zivilprozessualist sollte 1932 durch seinen Wechsel an die Leipziger Juristenfakultät gekrönt werden. Kurz nach seiner Berufung wurde Rosenberg von dem Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums betroffen. Die Vorkommnisse um Rosenbergs Zwangspensionierung 1934, aber auch die von Auseinandersetzungen bestimmte Rückkehr in den Lehrbetrieb im Jahr 1946 waren in Details bislang noch nicht erforscht und verdienen in dieser Arbeit ein besonderes Augenmerk.
Rezensionen
"Insgesamt ist das vorzüglich recherchierte Werk Gräfes nicht nur für die Biographie Rosenbergs, sondern in gleicher Weise auch für die noch immer ungeschriebene Geschichte des deutschen Zivilprozessrechts des vergangenen Jahrhunderts von großer Wichtigkeit." Werner Schubert, in: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, Germanistische Abteilung, 129/2012