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Das Reichsversicherungsrecht "bildet [...] einen Teil der 'socialpolitischen Gesetzgebung' des deutschen Reiches, d.h. derjenigen Gesetzgebung, welche sich das schöne und ideale Ziel steckt, dem socialen Elende der minderbegüterten Volksschichten und dem socialen Übel des Klassengegensatzes abzuhelfen" (S. 2). Diesem Recht ist das Lehrbuch Weyls gewidmet. Es gliedert sich in drei Teile: Im ersten, historischen Teil zeichnet Weyl die Geschichte des materiellen Arbeiterschutzes und des Reichsversicherungsrechts nach. Im zweiten Teil behandelt Weyl die einzelnen Teilgebiete, etwa das…mehr

Produktbeschreibung
Das Reichsversicherungsrecht "bildet [...] einen Teil der 'socialpolitischen Gesetzgebung' des deutschen Reiches, d.h. derjenigen Gesetzgebung, welche sich das schöne und ideale Ziel steckt, dem socialen Elende der minderbegüterten Volksschichten und dem socialen Übel des Klassengegensatzes abzuhelfen" (S. 2). Diesem Recht ist das Lehrbuch Weyls gewidmet. Es gliedert sich in drei Teile: Im ersten, historischen Teil zeichnet Weyl die Geschichte des materiellen Arbeiterschutzes und des Reichsversicherungsrechts nach. Im zweiten Teil behandelt Weyl die einzelnen Teilgebiete, etwa das Krankenversicherungsrecht oder das Unfallversicherungsrecht. Im abschließenden dritten Teil wird der Bedeutung des Reichsversicherungsrechts nachgegangen.
Autorenporträt
Richard Weyl (* 9. Juli 1864 in Königsberg; ¿ 28. Mai 1940 in Kiel) war ein deutscher Zivil- und Handelsrechtler sowie Rechtshistoriker, der von 1898 bis zu seiner Emeritierung 1929 in Kiel lehrte.