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In mehrfacher Hinsicht will sich das vorliegende Werk von den hergebrachten Darstellungen des Vervaltungsrechts und Uberhaupt der Verwaltungswissenschaft unterscheiden und immer wieder hervorgetretene BedUrfnisse erfUlien. Es bemUht sich zunachst, die Verwaltung und damit die Verwaltungswissenschaft in den groJ3eren Zusammenhang vun Recht, Pulitik und Weltanschauung einzubauen und damit eill Ver saumnis unserer Wissenschaft in den letzten J ahrzehntell zu beseitigen. Zu diesem Zwecke werden hier auBer dem Verwaltungsrecht auch - zum Teil wohl erstmalig_ in eiller sulcheu Gesamtdarstellullg…mehr

Produktbeschreibung
In mehrfacher Hinsicht will sich das vorliegende Werk von den hergebrachten Darstellungen des Vervaltungsrechts und Uberhaupt der Verwaltungswissenschaft unterscheiden und immer wieder hervorgetretene BedUrfnisse erfUlien. Es bemUht sich zunachst, die Verwaltung und damit die Verwaltungswissenschaft in den groJ3eren Zusammenhang vun Recht, Pulitik und Weltanschauung einzubauen und damit eill Ver saumnis unserer Wissenschaft in den letzten J ahrzehntell zu beseitigen. Zu diesem Zwecke werden hier auBer dem Verwaltungsrecht auch - zum Teil wohl erstmalig_ in eiller sulcheu Gesamtdarstellullg --Abschllitte aus der seit J ahrzehlltell allzu stark vel'llachlassigten Verwaltullgslehre einbezogen. Die Kenntnis del' Verwaltullgslehrc ist t'iir den Studentell wie fUr. den Praktiker gleich unentbehrlich. In Verbindung mit verwaltullgspolitischell Erwiigullgcn vcrmag erst sic die V orstellullg von der FUllktion des Venvaltullgsrechts und del' Verwaltung lebendig Zll gestalten. Gelegentlichekurze praktische Hinweise aut' Erscheinungen, die erfahrungsgelllaB dem in eine Verwaltungs behorde eilltretellden Neuling Schwierigkeiten bereiten, nicht weil sie irgendwie problema!isch sind, sondern weil sich nicht selten dahinter irgendein nur geschichtlich verstandlicher Verwaltungsbraueh verhirgt, sind ahsichtlich in die Darstellung ein" geflochtell, um auch ein Bild von der Dynamik del' Verwaltullg zu vermitteln. Trotzder groBen positivreehtlichen Schwierigkeiten, diedas immer mehr auseillander fallende Verwaltungsrecht Deutschlands im Augellhlick bietet, ist hier der meines Er achten8 unerlaBliche Versuch unternommen, den Allgemeinen Teil des Verwaltungsrechts mit dem Besonduen Teil in einem Buehl' zu verbinden.