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The book Legal decisions are accepted if they are well-reasoned. This work provides lawyers with more than 100 legal interpretation figures that are used by lawyers worldwide to justify their legal decisions. German law is exemplary for the technique of Legal Interpretation and Legal Construction, which is applied in Europe and all over the world. The new publication puts lawyers in a position, to develop -step by step - a solution for a hitherto unsolved legal problem in such a way that it convinces the opposing party of the content his/her solution. Addressed will be in an interdisciplinary…mehr

Produktbeschreibung
The book
Legal decisions are accepted if they are well-reasoned. This work provides lawyers with more than 100 legal interpretation figures that are used by lawyers worldwide to justify their legal decisions. German law is exemplary for the technique of Legal Interpretation and Legal Construction, which is applied in Europe and all over the world. The new publication puts lawyers in a position, to develop -step by step - a solution for a hitherto unsolved legal problem in such a way that it convinces the opposing party of the content his/her solution.
Addressed will be in an interdisciplinary and legal-dogmatic context, legal sources, classic and modern figures of interpretation, the challenging concretization and construction of law, influence of the constitution and European law as a higher-ranking law, determination of the limits of permissible further development of the law, and very relevant for practice the hermeneutics of facts.
The advantages at a glance
- - Combination of classic and modern methodology
- - a lively presentation with numerous examples from literature and jurisprudence
- - cases for in-depth reflection
-
The target group
This work addresses students, legal clerks, and post-graduate students, but also judges, lawyers and administrative lawyers as well as all those interested in the basics of law.
Rezensionen

Frankfurter Allgemeine Zeitung - Rezension
Frankfurter Allgemeine Zeitung | Besprechung von 07.12.2020

Verständliches Recht
Erster BGB-Kommentar in Englisch

Zum ersten Mal in seiner über 120 Jahre langen Geschichte liegt eine englischsprachige Kommentierung zum Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) vor. Der Berliner Rechtslehrer Gerhard Dannemann und sein Münsteraner Kollege Reiner Schulze sind die Herausgeber eines Bandes, der die ersten drei Teile des BGB behandelt: den Allgemeinen Teil, das Schuldrecht und das Sachenrecht. Dabei wird der jeweilige Normtext in deutscher und englischer Sprache präsentiert, darunter finden sich die englischsprachigen Erläuterungen. Die Autorenschaft besteht aus einer Mischung von erfahreneren und jüngeren Rechtswissenschaftlern und Rechtspraktikern. Eine große Herausforderung bei Einführungen in das deutsche Zivilrecht stellt immer die Erklärung der hiesigen Besonderheiten dar. Ist das Publikum vom "common law" geprägt, sind Trennungsprinzip und Abstraktionsprinzip nicht einfach zu vermitteln. Damit wird, vereinfacht gesagt, die Unterscheidung zwischen der vertraglichen Beziehung und den Eigentumsrechten an einer Sache erklärt und zudem die Folge, wenn in einer dieser beiden Vertragsbeziehungen ein Fehler auftritt. Dann kommt es oft zu komplizierten Rückabwicklungen, die jedoch auch im englischen Recht nicht einfacher sind. Das "common law" gibt sich zudem misstrauisch gegenüber Generalklauseln und rechtsgenerierenden Prinzipien wie dem Grundsatz von Treu und Glauben, hat aber andererseits auch einige Rechtsprinzipien, die dem deutschen Betrachter sehr weit zu gehen scheinen.

Eine weitere Herausforderung ist die Tatsache, dass ähnliche Begriffe etwas ganz anderes meinen, teilweise aber gleich übersetzt werden. Dass das BGB den Begriff "Bestellung" in sehr unterschiedlicher Weise verwendet, schadet für eine englische Fassung nicht. Hier haben die Autoren einfach zwei unterschiedliche Begriffe eingesetzt. Schwieriger wird es, wo der englischen Sprache unterschiedliche Begriffe für Forderung und Anspruch oder Erfüllung und Leistung abgehen. Wenn man nicht zu schwerverständlichen Neologismen greifen will, geht zwangsläufig etwas Sinn verloren. Das haben die Autoren allerdings durch entsprechende Erläuterungen immer sehr gut aufgefangen. Überhaupt zeichnen sich die Texte durch eine prägnante Sprache und eine ansprechende Fokussierung auf das Wesentliche aus. Das gilt besonders für die Kommentierungen zum Bereicherungsrecht (wobei ein so typisch deutscher Begriff wie "Rückgriffskondiktion" unübersetzt, aber nicht unerklärt bleiben muss) und zum Grundstücksrecht als jener Teil des BGB, der wohl am schwersten in englischer Sprache zu vermitteln ist. Es handelt sich bei dem Buch nicht um eine Einführung für Erstsemester; allgemeine juristische Vorkenntnisse sollten bei der Lektüre vorhanden sein. Dann eignet sich das Werk für alle Personen, die sich für deutsches bürgerliches Recht interessieren, die aber nicht oder nicht gut genug Deutsch lesen können. Sekundär richtet sich der Kommentar an alle, die mit deutschem Zivilrecht in englischer Sprache arbeiten. Alles in allem ist der Kommentar dank seiner exzellenten Qualität eine wesentliche Bereicherung. Inzwischen ist auch ein zweiter Band mit einer Kommentierung der letzten beiden Teile des BGB, Familienrecht und Erbrecht, geplant.

Wer sich in englischer Sprache mit dem deutschen Recht beschäftigen will, sollte auch das Werk "Legal Methods - How to work with legal arguments" des Augsburger Hochschullehrers Thomas Möllers zur Hand nehmen, das ursprünglich als "Juristische Methodenlehre" in inzwischen zweiter Auflage in deutscher Sprache erschienen ist und ganz hervorragend von Gill Mertens übersetzt wurde. Die größte Herausforderung bestand auch bei diesem Werk darin, komplexe deutsche Rechtsbegriffe und Rechtskonzepte, die es in der englischen Rechtswelt gar nicht gibt, zu übersetzen. Es war also darauf zu achten, nicht nur Begriffe zu verwenden, die nur in der englischen Welt des Vereinigten Königreichs oder der Vereinigten Staaten eine spezifische Bedeutung haben, sondern eine verallgemeinerte englische Rechtsterminologie zu benutzen. Denn die Leser dieses Buches sollen aus vielen verschiedenen Ländern und Rechtsordnungen, mit oder ohne Vorkenntnisse im deutschen Recht, kommen. Daher wird im Buch neben dem englischen Terminus auch der Rechtsbegriff in deutscher Sprache genannt. Teilweise musste Möllers auf eine andere Bedeutung besonders hinweisen, etwa beim Wegfall der Geschäftsgrundlage. Deshalb ist zwar eine präzise Übersetzung entstanden, die aber oft zusätzlicher kontextbezogener Erklärungen bedurfte.

Von den mehr als 100 behandelten Argumentationsfiguren sind fast drei Viertel weltweit bekannt und werden für die juristische Begründung einer Entscheidung verwendet. So argumentiert etwa der Supreme Court mit denselben Argumentationsfiguren wie die deutschen Gerichte, wenn es um die Auslegung eines unbestimmten Rechtsbegriffs geht. Vorteilhaft ist auch, dass Möllers weniger aus einer nationalen und mehr aus einer kontinentaleuropäischen Perspektive geschrieben hat. Damit wird das Europarecht nicht nur, wie bei manch anderen Büchern, am Ende behandelt; in jedem Kapitel finden sich Ausführungen, ob die Auslegungsfiguren auch vom Europäischen Gerichtshof verwendet werden oder ob das Luxemburger Gericht eigene Figuren verwendet, die wiederum in das nationale Recht zurückstrahlen, etwa den Grundsatz "effet utile". Das Buch, dem man eine weite Verbreitung nur wünschen kann, wird inzwischen auch ins Chinesische übersetzt.

JOCHEN ZENTHÖFER

Gerhard Dannemann / Reiner Schulze (Hrsg.): German Civil Code Volume I, Verlage Beck und Nomos, München und Baden-Baden 2020. 2322 Seiten. 250 Euro.

Thomas Möllers: Legal Methods, Verlage Beck, Hart und Nomos, München, Oxford, Baden-Baden 2020. 585 Seiten. 150 Euro.

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