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Seit der erstmaligen Kommentierung des Landeshochschulgesetzes, des Universitätsklinika-Gesetzes und des Gesetzes über das Karlsruher Instituts für Technologie (KIT-Gesetz) steht eine vollständige, den Bedürfnissen der Praxis Rechnung tragende Darstellung des Hochschulrechts in Baden-Württemberg zur Verfügung.In der umfangreich überarbeiteten 3. Auflage des Kommentars wird ein besonderes Augenmerk gelegt auf die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom November 2016 und demgemäß auf das Gesetz zur Weiterentwicklung des Hochschulrechts aus dem März 2018. Umfassend…mehr

Produktbeschreibung
Seit der erstmaligen Kommentierung des Landeshochschulgesetzes, des Universitätsklinika-Gesetzes und des Gesetzes über das Karlsruher Instituts für Technologie (KIT-Gesetz) steht eine vollständige, den Bedürfnissen der Praxis Rechnung tragende Darstellung des Hochschulrechts in Baden-Württemberg zur Verfügung.In der umfangreich überarbeiteten 3. Auflage des Kommentars wird ein besonderes Augenmerk gelegt auf die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom November 2016 und demgemäß auf das Gesetz zur Weiterentwicklung des Hochschulrechts aus dem März 2018. Umfassend eingearbeitet wurde zudem das im Dezember 2020 verabschiedete 4. Hochschulrechtsänderungsgesetz. Hauptthemen sind hier u.a. die Verbesserungen der Gleichstellung und Verfolgung von Antidiskriminierung, Vorkehrungen zur Vermeidung der Umsatzsteuer bei Kooperationsverträgen der Hochschulen, Vorgaben für die Struktur- und Entwicklungsplanung, Vorschriften für digitale Gremiensitzungen und Prüfungen, die Anpassung an die Datenschutzgrundverordnung, die Neufassung der Vorschriften über die Anerkennung nicht staatlicher Hochschulen oder auch die Kooperationsmöglichkeiten zwischen staatlichen und nicht staatlichen Hochschulen. Auch das grundlegend novellierte KIT-Gesetz wurde berücksichtigt. Die 3. Auflage enthält damit eine Kommentierung der Hochschulgesetzgebung in Baden- Württemberg auf aktuellem Stand.Mithilfe der Synopse der Hochschulgesetze anderer Bundesländer bei den Einzelbestimmungen lassen sich die Kommentierungen auch für die Auslegung der Hochschulgesetze der anderen Bundesländer verwenden.