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Für den Bundesstaat ist die Verteilung der Gesetzgebungskompetenzen zwischen Bund und Ländern eine grundlegende Weichenstellung. In der Staatspraxis lassen sich von jeher starke zentripetale Tendenzen nachweisen. Eine Bevorzugung der Zentralgewalt zeigt sich bereits unter der Verfassung des Kaiserreichs. Auch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hat den Weg zum unitarischen Bundestaat geebnet. In der vorliegenden Arbeit untersucht Ulrich Jan Schröder, inwieweit es gerechtfertigt ist, die Gesetzgebungskompetenzen des Grundgesetzes mit Hilfe der Auslegung kraft Sachzusamenhangs oder…mehr

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Produktbeschreibung
Für den Bundesstaat ist die Verteilung der Gesetzgebungskompetenzen zwischen Bund und Ländern eine grundlegende Weichenstellung. In der Staatspraxis lassen sich von jeher starke zentripetale Tendenzen nachweisen. Eine Bevorzugung der Zentralgewalt zeigt sich bereits unter der Verfassung des Kaiserreichs. Auch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hat den Weg zum unitarischen Bundestaat geebnet. In der vorliegenden Arbeit untersucht Ulrich Jan Schröder, inwieweit es gerechtfertigt ist, die Gesetzgebungskompetenzen des Grundgesetzes mit Hilfe der Auslegung kraft Sachzusamenhangs oder kraft Annexes auszudehnen. Dabei werden Kriterien untersucht, die zur Disziplinierung der Auslegung beitragen sollen. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wird zudem im Blick auf die Kompetenzausübungsschranken des Gebots der Widerspruchsfreiheit der Rechtsordnung sowie des Gebots der Bundestreue einer kritischen Würdigung unterzogen.
Rezensionen
»Der Band ist eine Fundgrube für alle Rechtsanwender in Forschung und Lehre, aber auch für den Gesetzgebungspraktiker in Parlament und Verwaltung, der mit der Frage konfrontiert wird, ob der Bund oder die Länder für eine bestimmte Materie eine Gesetzgebungskompetenz haben, die sich unter dem Gesichtspunkt des Sachzusammenhangs mit einer anderen, ausdrücklich kompetenziell zugewiesenen Materie ergeben könnte.« Andreas Horsch, in: Justiz-Ministerialblatt für Thüringen, 5/2008

»Es handelt sich um eine scharfsinnige und präzise Aufarbeitung einer Auslegungsmethode. Es liegt viel Material des Bundesverfassungsgerichts vor, beginnend mit dem Baurechtsgutachten (BVerfGE 3, 407 - aus 1954). Die dortige Rechtsprechung wird sehr kritisch gesehen; mehr Ablehnung und Korrektur als Zustimmung. [...] Wiederum zeigt es sich - wie bei manchen, jüngst erschienenen Dissertationen -, dass eine Aufarbeitung eines bekannten Themas nach Jahr und Tag - hier 40 Jahre - zu fruchtbaren Ergebnissen führt. [...] Die Methodenlehre und die Gesetzgebungslehre werden von dieser Arbeit Notiz nehmen.« Univ.-Prof. Dr. Ulrich Karpen, in: Die Öffentliche Verwaltung, 18/2008