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Der DBH-Fachverband führte in Berlin im Jahr 2009 zum 20. Mal seine Bundestagung durch. Es nahmen an den verschiedenen Workshops und Plenumsveranstaltungen 250 Fachleute aus der Bewährungs- und Straffälligenhilfe, dem Strafvollzug, den Universitäten und Interessierten aus anderen Bereichen teil. Im thematischen Mittelpunkt der Tagung stand der Übergang zwischen dem Strafvollzug, der Nachbetreuung durch Bewährungs- und Straffälligenhilfe und die weiteren Kooperationen mit anderen Einrichtungen. Es wurden verschiedene Konzepte der Resozialisierung vorgestellt, die international und regional Beachtung finden.…mehr

Produktbeschreibung
Der DBH-Fachverband führte in Berlin im Jahr 2009 zum 20. Mal seine Bundestagung durch. Es nahmen an den verschiedenen Workshops und Plenumsveranstaltungen 250 Fachleute aus der Bewährungs- und Straffälligenhilfe, dem Strafvollzug, den Universitäten und Interessierten aus anderen Bereichen teil. Im thematischen Mittelpunkt der Tagung stand der Übergang zwischen dem Strafvollzug, der Nachbetreuung durch Bewährungs- und Straffälligenhilfe und die weiteren Kooperationen mit anderen Einrichtungen. Es wurden verschiedene Konzepte der Resozialisierung vorgestellt, die international und regional Beachtung finden.
Autorenporträt
Der DBH-Fachverband ist eine bundesweit und international aktive Organisation für Soziale Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik. In ihr sind Verbände und Vereinigungen mit insgesamt über 10.000 Mitgliedern zusammengeschlossen, die landesweit, regional und lokal in der Straffälligen-, Bewährungs- und Opferhilfe arbeiten. Der DBH - fördert die Praxis und Reform einer rechtsstaatlichen, sozialen Strafrechtspflege und eine humane Straffälligenhilfe, - leistet einen Beitrag zur Kriminalprävention, - arbeitet an der Beseitigung und Minderung von Ursachen, Erscheinungsformen und Folgeproblemen von Kriminalität, - setzt sich ein für Schadenswiedergutmachung und für den Täter-Opfer-Ausgleich, - unterstützt die Wiedereingliederung von Strafgefangenen. Der DBH-Fachverband fördert die Kooperation zwischen Angehörigen der Strafrechtsberufe, der Sozialen Dienste der Justiz und der nichtstaatlichen Straffälligenhilfe. Er trägt dazu bei, die Gegensätze zwischen Theorie und Praxis im Bereich der Sozialen Arbeit und im Strafrecht zu überbrücken und setzt sich dafür ein, die Anliegen von Kriminal- und Sozialpolitik (besser) zu koordinieren. Die Arbeit des DBH-Fachverbandes ist darauf ausgerichtet, in der Bevölkerung Verständnis für eine soziale Strafrechtspflege und ihre Aufgaben zu wecken und zu stärken.