Der Inhalt:
Das bewährte Handbuch behandelt umfassend alle bei der Bearbeitung von Kraftverkehrs-Haftpflicht-Schäden auftretenden Rechtsfragen. Und noch mehr: in erheblichem Umfang dient das Werk auch der Lösung von Schadenfällen der Allgemeinen Haftpflichtversicherung (z.B. Personenschaden, Sachschaden, Sozialversicherung). Von erfahrenen Praktikern verfasst, ermöglicht das Werk durch seine präzise und übersichtliche Darstellung eine schnelle und kompetente Fallbearbeitung. Die praxisorientierte Auswahl der aktuellen Rechtsprechung und viele Tabellen (z.B. Kapitalisierungstabellen) machen das Werk zu einem hilfreichen Ratgeber.
In der 25. Auflage neu bearbeitete Themen:
- Kraftfahrthaftpflichtversicherung (einschl. neuester Rechtsprechung zu den AKB 2008)
- Sachschaden (einschl. BGH-Rechtsprechung zu Stundenverrechnungssätzen bei Reparatur und zu Mietwagenkosten)
- Zurechnungszusammenhang von Unfall und Gesundheitsschaden
- Haftung von Kindern
- erlaubte Rechtsdienstleistung nach dem RDG bei Abtretung von Ansprüchen an den Fahrzeugvermieter
- Rechtsanwaltsgebühren (intensiv überarbeitet und erweitert)
- Rechtslage in europäischen Ländern
- Internationales Privatrecht
- aktualisierte Kapitalisierungstabellen auf Basis der Sterbetafel 2009/11
Das bewährte Handbuch behandelt umfassend alle bei der Bearbeitung von Kraftverkehrs-Haftpflicht-Schäden auftretenden Rechtsfragen. Und noch mehr: in erheblichem Umfang dient das Werk auch der Lösung von Schadenfällen der Allgemeinen Haftpflichtversicherung (z.B. Personenschaden, Sachschaden, Sozialversicherung). Von erfahrenen Praktikern verfasst, ermöglicht das Werk durch seine präzise und übersichtliche Darstellung eine schnelle und kompetente Fallbearbeitung. Die praxisorientierte Auswahl der aktuellen Rechtsprechung und viele Tabellen (z.B. Kapitalisierungstabellen) machen das Werk zu einem hilfreichen Ratgeber.
In der 25. Auflage neu bearbeitete Themen:
- Kraftfahrthaftpflichtversicherung (einschl. neuester Rechtsprechung zu den AKB 2008)
- Sachschaden (einschl. BGH-Rechtsprechung zu Stundenverrechnungssätzen bei Reparatur und zu Mietwagenkosten)
- Zurechnungszusammenhang von Unfall und Gesundheitsschaden
- Haftung von Kindern
- erlaubte Rechtsdienstleistung nach dem RDG bei Abtretung von Ansprüchen an den Fahrzeugvermieter
- Rechtsanwaltsgebühren (intensiv überarbeitet und erweitert)
- Rechtslage in europäischen Ländern
- Internationales Privatrecht
- aktualisierte Kapitalisierungstabellen auf Basis der Sterbetafel 2009/11
Im Ergebnis gilt: Der Griff zum Böhme/Biela ist bei der Bearbeitung von verkehrsunfallrechtlichen Streitigkeiten ein absolut empfehlenswerter Einstieg in die Bearbeitung.
JURIS Die Monatszeitschrift 06/2015
Erneut ein Toprating: Triple A für Böhme/Biela. Das Lob zur Vorauflage ... wird hiermit ausdrücklich wiederholt. In der Tat gehört dieses Werk - die Autoren nennen es bescheiden Handbuch - zur Pflichtlektüre.
RA Wolfgang Koch, Erftstadt, in: Schadenpraxis 10/2013
Selbst für erfahrene Verkehrsjuristen stellt das Handbuch von Böhme und Biela immer wieder eine überraschend große Hilfe dar. Jeder Blick lohnt sich.
Dr. André Pott, RA und FA für Verkehrsrecht, auf: www.verkehrsrechtsforum.de 11.8.2014
Mit diesem hochaktuellen Handbuch kann man sehr gut arbeiten.
RA und Notar a.D. Ulrich Ziegert in: zfs 11/2013
Gerade wegen der intensiven Verknüpfung von Schadensrecht und Versicherungsrecht und der hohen Aktualität sollte man den Böhme/Biela jederzeit in der eigenen Bibliothek einsatzbereit haben. Sowohl beim Erstzugriff, als auch für die Verifizierung gefundener Ergebnisse überzeugt das Werk gleichermaßen.
Richter Dr. Benjamin Krenberger in: Straßenverkehrsrecht 11/2009
Ein Klassiker der Extraklasse. ... Damit ist an sich alles gesagt. Was will man auch mehr - dieses Werk ist wegen seiner herausragenden Praxistauglichkeit nicht zu toppen.
Schadenpraxis 10/2009
Insgesamt ein hervorragendes Handbuch, das den Anforderungen der Praxis nach prägnanter Information in jeder Hinsicht gerecht wird. Das werden alle die Kollegen zu schätzen wissen, die eigentlich nicht mehr die Zeit haben, sich in Unfallsachen umfangreicher Fachliteratur zu bedienen.
RAin Rita Zorn, Gernsbach in: VerkehrsRechtsReport 3/2006
Das herausragende Handbuch ermöglicht die rasche und kompetente Behandlung aller Straßenverkehrshaftpflichtfälle und baut mit dieser Auflage seine Spitzenstellung weiter aus.
Ralf Hansen in: duessellaw.de 1/2006
JURIS Die Monatszeitschrift 06/2015
Erneut ein Toprating: Triple A für Böhme/Biela. Das Lob zur Vorauflage ... wird hiermit ausdrücklich wiederholt. In der Tat gehört dieses Werk - die Autoren nennen es bescheiden Handbuch - zur Pflichtlektüre.
RA Wolfgang Koch, Erftstadt, in: Schadenpraxis 10/2013
Selbst für erfahrene Verkehrsjuristen stellt das Handbuch von Böhme und Biela immer wieder eine überraschend große Hilfe dar. Jeder Blick lohnt sich.
Dr. André Pott, RA und FA für Verkehrsrecht, auf: www.verkehrsrechtsforum.de 11.8.2014
Mit diesem hochaktuellen Handbuch kann man sehr gut arbeiten.
RA und Notar a.D. Ulrich Ziegert in: zfs 11/2013
Gerade wegen der intensiven Verknüpfung von Schadensrecht und Versicherungsrecht und der hohen Aktualität sollte man den Böhme/Biela jederzeit in der eigenen Bibliothek einsatzbereit haben. Sowohl beim Erstzugriff, als auch für die Verifizierung gefundener Ergebnisse überzeugt das Werk gleichermaßen.
Richter Dr. Benjamin Krenberger in: Straßenverkehrsrecht 11/2009
Ein Klassiker der Extraklasse. ... Damit ist an sich alles gesagt. Was will man auch mehr - dieses Werk ist wegen seiner herausragenden Praxistauglichkeit nicht zu toppen.
Schadenpraxis 10/2009
Insgesamt ein hervorragendes Handbuch, das den Anforderungen der Praxis nach prägnanter Information in jeder Hinsicht gerecht wird. Das werden alle die Kollegen zu schätzen wissen, die eigentlich nicht mehr die Zeit haben, sich in Unfallsachen umfangreicher Fachliteratur zu bedienen.
RAin Rita Zorn, Gernsbach in: VerkehrsRechtsReport 3/2006
Das herausragende Handbuch ermöglicht die rasche und kompetente Behandlung aller Straßenverkehrshaftpflichtfälle und baut mit dieser Auflage seine Spitzenstellung weiter aus.
Ralf Hansen in: duessellaw.de 1/2006