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Im Rahmen der 9. GWB-Novelle hat sich der deutsche Gesetzgeber für eine weitere Angleichung an das europäische Kartellbußgeldrecht entschieden. Die Neuregelung in 81 Abs. 3a GWB knüpft an den europäischen Unternehmensbegriff (wirtschaftliche Einheit) an und erweitert den Kreis der Bußgeldadressaten auch im deutschen Kartellbußgeldrecht auf die Konzernmutter. Da sich der Gesetzgeber nicht dazu durchringen konnte, eine entsprechende Regelung ins Kartellzivilrecht aufzunehmen, wird in diesem Werk die Frage beantwortet, ob sich eine zivilrechtliche Haftung der wirtschaftlichen Einheit bereits de…mehr

Produktbeschreibung
Im Rahmen der 9. GWB-Novelle hat sich der deutsche Gesetzgeber für eine weitere Angleichung an das europäische Kartellbußgeldrecht entschieden. Die Neuregelung in
81 Abs. 3a GWB knüpft an den europäischen Unternehmensbegriff (wirtschaftliche Einheit) an und erweitert den Kreis der Bußgeldadressaten auch im deutschen Kartellbußgeldrecht auf die Konzernmutter. Da sich der Gesetzgeber nicht dazu durchringen konnte, eine entsprechende Regelung ins Kartellzivilrecht aufzunehmen, wird in diesem Werk die Frage beantwortet, ob sich eine zivilrechtliche Haftung der wirtschaftlichen Einheit bereits de lege lata anderweitig begründen lässt. Bei der Schadensersatzhaftung der Muttergesellschaft für Kartellrechtsverstöße ihrer Tochter wird im Ergebnis auf eine konzernweite Compliance-Pflicht abgestellt. Die zivilrechtliche Haftung ist damit im Kartellrecht, wie auch bei der deliktischen Haftung der Eltern für ihre Kinder, auf eine eigene Aufsichtspflichtverletzung der Muttergesellschaft gestützt.