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Das deutsche Verfassungsrecht versteht die Demokratie nicht politisch, sondern administrativ - als Ensemble von 'Organen' mit verschiedenen 'Kompetenzen'. Christian Neumeier geht den Ursprüngen dieser Vorstellung nach und rekonstruiert, wie liberale Juristen in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts eine neue Theorie des öffentlichen Rechts entwickelten, als der Verwaltungsstaat die Grundbegriffe des öffentlichen Rechts zu prägen begann. Politische Herrschaft sollte jetzt auf einer einzigen rechtlichen Form beruhen: auf begrenzten Ermächtigungen, die verschiedenen Akteuren bestimmte Aufgaben…mehr

Produktbeschreibung
Das deutsche Verfassungsrecht versteht die Demokratie nicht politisch, sondern administrativ - als Ensemble von 'Organen' mit verschiedenen 'Kompetenzen'. Christian Neumeier geht den Ursprüngen dieser Vorstellung nach und rekonstruiert, wie liberale Juristen in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts eine neue Theorie des öffentlichen Rechts entwickelten, als der Verwaltungsstaat die Grundbegriffe des öffentlichen Rechts zu prägen begann. Politische Herrschaft sollte jetzt auf einer einzigen rechtlichen Form beruhen: auf begrenzten Ermächtigungen, die verschiedenen Akteuren bestimmte Aufgaben zuwiesen, deren Erledigung sie funktional legitimierte. Bürger verfügen seitdem über Rechte, der Staat über Kompetenzen. Die Untersuchung verfolgt die Entstehung dieser Theorie aus der Vorstellungswelt des deutschen Liberalismus, seiner politischen Situation und seines Sozialmodells und fragt nach ihrer Bedeutung für das öffentliche Recht der Gegenwart.
Autorenporträt
Geboren 1988; Studium der Rechtswissenschaft in Heidelberg, Oxford und Bonn; 2013 Erstes Staatsexamen am OLG Köln; 2017 Visiting Researcher an der Harvard Law School; 2018 Master of Laws (LL.M.) Yale Law School; 2019 Promotion durch die Juristische Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin; 2020 Zweites Staatsexamen am Kammergericht; derzeit Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Finanzrecht der Humboldt-Universität zu Berlin (Prof. Dr. Christian Waldhoff).