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Mit dem am 1.1.2007 in Kraft getretenen Bundesgesetz über die kollektiven Kapitalanlagen (KAG) hat der Fondstandort Schweiz substantielle Änderungen erfahren. Neben neuen Formen der Kollektivanlage (SICAV, Kommanditgesellschaft für kollektive Kapitalanlagen und SICAF) wurde vor allem der Aufsichtsbereich grundlegend modernisiert.
Auf dem hohen und bewährten Standard der anderen Basler Kommentare erläutert die erste Kommentierung zum neuen Kollektivanlagengesetz konzise, umfassend und praxisnah
- das gesamte KAG und die zugehörigen Verordnungsartikel (unter Einbezug der einschlägigen
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Produktbeschreibung
Mit dem am 1.1.2007 in Kraft getretenen Bundesgesetz über die kollektiven Kapitalanlagen (KAG) hat der Fondstandort Schweiz substantielle Änderungen erfahren. Neben neuen Formen der Kollektivanlage (SICAV, Kommanditgesellschaft für kollektive Kapitalanlagen und SICAF) wurde vor allem der Aufsichtsbereich grundlegend modernisiert.

Auf dem hohen und bewährten Standard der anderen Basler Kommentare erläutert die erste Kommentierung zum neuen Kollektivanlagengesetz konzise, umfassend und praxisnah
- das gesamte KAG und die zugehörigen Verordnungsartikel (unter Einbezug der einschlägigen Regulierungen der Eidgenössischen Bankenkommission (KKV-EBK) und der zuständigen Wirtschaftsverbände).
- Ausführlich wird auf die in der Praxis sehr zentralen steuerlichen Vorgaben für die verschiedenen Formen kollektiver Kapitalanlagen eingegangen.
- Ist auf dem neuesten Stand und berücksichtigt bereits die zentralen Kreisschreiben der Eidg. Steuerverwaltung Nr. 24 vom 1.1.2009 betreffend kollektive Kapitalanlagen als Gegenstand der Verrechnungssteuer und der Stempelabgaben und Nr. 25 vom 5.3.2009 betreffend Besteuerung von kollektiven Kapitalanlagen und ihrer Anleger.
- Berücksichtigt die jüngsten Änderungen durch das neue Bundesgesetz über die Finanzmarktaufsicht (FINMAG).
- Die Neuerscheinung fasst die wissenschaftlichen Meinungen prägnant zusammen und wertet die neueste Rechtsprechung und Literatur aus.

Der Basler Kommentar ist damit ein «Muss» für jeden Anwalt, Treuhänder, Mitarbeiter von Banken oder Richter, der sich mit kapitalmarktrechtlichen Fragen beschäftigt.

Mit dem am 1.1.2007 in Kraft getretenen Bundesgesetz über die kollektiven Kapitalanlagen (KAG) hat der Fondstandort Schweiz substantielle Änderungen erfahren. Neben neuen Formen der Kollektivanlage (SICAV, Kommanditgesellschaft für kollektive Kapitalanlagen und SICAF) wurde vor allem der Aufsichtsbereich grundlegend modernisiert.

Auf dem hohen und bewährten Standard der anderen Basler Kommentare erläutert die erste Kommentierung zum neuen Kollektivanlagengesetz konzise, umfassend und praxisnah
- das gesamte KAG und die zugehörigen Verordnungsartikel (unter Einbezug der einschlägigen Regulierungen der Eidgenössischen Bankenkommission (KKV-EBK) und der zuständigen Wirtschaftsverbände).
- Ausführlich wird auf die in der Praxis sehr zentralen steuerlichen Vorgaben für die verschiedenen Formen kollektiver Kapitalanlagen eingegangen.
- Ist auf dem neuesten Stand und berücksichtigt bereits die zentralen Kreisschreiben der Eidg. Steuerverwaltung Nr. 24 vom 1.1.2009 betreffend kollektive Kapitalanlagen als Gegenstand der Verrechnungssteuer und der Stempelabgaben und Nr. 25 vom 5.3.2009 betreffend Besteuerung von kollektiven Kapitalanlagen und ihrer Anleger.
- Berücksichtigt die jüngsten Änderungen durch das neue Bundesgesetz über die Finanzmarktaufsicht (FINMAG).
- Die Neuerscheinung fasst die wissenschaftlichen Meinungen prägnant zusammen und wertet die neueste Rechtsprechung und Literatur aus.

Der Basler Kommentar ist damit ein «Muss» für jeden Anwalt, Treuhänder, Mitarbeiter von Banken oder Richter, der sich mit kapitalmarktrechtlichen Fragen beschäftigt.