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Das Kinder- und Jugendhilfegesetz für Baden-Württemberg enthält die landesrechtliche Regelung der Organisation der öffentlichen Jugendhilfe und berücksichtigt eine Reihe aktueller Entwicklungen wie die Hervorhebung der Jugendarbeit als gleichrangige Bildungs- und Erziehungsaufgabe der Jugendhilfe, die Darstellung der Jugendhilfe als eigenständiges Sozialisationsfeld neben Familie, Schule und Beruf oder die Regelung der Zuweisung von unbegleiteten ausländischen Kindern und Jugendlichen.
Der neue Kommentar erläutert die Bestimmungen des Gesetzes ebenso kompetent und zuverlässig wie
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Produktbeschreibung
Das Kinder- und Jugendhilfegesetz für Baden-Württemberg enthält die landesrechtliche Regelung der Organisation der öffentlichen Jugendhilfe und berücksichtigt eine Reihe aktueller Entwicklungen wie die Hervorhebung der Jugendarbeit als gleichrangige Bildungs- und Erziehungsaufgabe der Jugendhilfe, die Darstellung der Jugendhilfe als eigenständiges Sozialisationsfeld neben Familie, Schule und Beruf oder die Regelung der Zuweisung von unbegleiteten ausländischen Kindern und Jugendlichen.

Der neue Kommentar erläutert die Bestimmungen des Gesetzes ebenso kompetent und zuverlässig wie anschaulich und leicht verständlich. Dabei werden zahlreiche Verweise auf aktuelle Tendenzen in der Jugendhilfe vorgenommen und Bezüge zu bundesrechtlichen Regelungen hergestellt.
Ebenso wird die neuere Rechtsprechung und Literatur in einer Weise berücksichtigt, die es auch den mit dem Thema weniger vertrauten Lesern ermöglicht, sich problemlos in das System der Jugendhilfe in Baden-Württembergeinzufinden.

Schwerpunkte der Kommentierung sind: Öffentliche Träger der Jugendhilfe, Oberste Landesjugendbehörden und Beratung der Landesregierung, Träger der freien Jugendhilfe, Leistungen der Jugendhilfe, Heimaufsicht und Betreuungskräfte, abschließende sonstige Vorschriften.
Der Titel eignet sich als hilfreicher Praxis-Ratgeber insbesondere für alle Jugendämter und Kommunalverwaltungen, Mitglieder von Jugendhilfeausschüssen und des Landesjugendhilfeausschusses, Mandatsträger, Jugendringe, Wohlfahrtsverbände, freien Träger der Jugendhilfe, Ausbildungsstätten der Sozial- und Jugendarbeit, Kirchen und sozialen Einrichtungen, Tagesstätten und Schulen, Gerichte und Rechtsanwälte, aber auch für Eltern und Erzieher.