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Zur Zeit leben schätzungsweise 220 000 minderjährige Flüchtlinge in Deutschland, unter ihnen etwa 5 000 bis 10 000 sogenannte "unbegleitete Minderjährige", also Kinder und Jugendliche, die ohne Erziehungsberech tigte gekommen sind. Seit vielen Jahren beklagen Fachleute die schlechte rechtliche und soziale Lage dieser Flüchtlinge. Die Mißstände sind zahlreich. Für die unbegleiteten Flüchtlingskinder bestehen sie beispielsweise darin, daß es auch für sie immer schwieriger geworden ist, überhaupt in Deutschland um Asyl nachsuchen beziehungs weise Asyl erlangen zu können, daß die Asylverfahren…mehr

Produktbeschreibung
Zur Zeit leben schätzungsweise 220 000 minderjährige Flüchtlinge in Deutschland, unter ihnen etwa 5 000 bis 10 000 sogenannte "unbegleitete Minderjährige", also Kinder und Jugendliche, die ohne Erziehungsberech tigte gekommen sind. Seit vielen Jahren beklagen Fachleute die schlechte rechtliche und soziale Lage dieser Flüchtlinge. Die Mißstände sind zahlreich. Für die unbegleiteten Flüchtlingskinder bestehen sie beispielsweise darin, daß es auch für sie immer schwieriger geworden ist, überhaupt in Deutschland um Asyl nachsuchen beziehungs weise Asyl erlangen zu können, daß die Asylverfahren oftmals nicht kindge recht sind, und daß Flüchtlinge zwischen 16 und 18 Jahren im Asylverfah ren als voll handlungsfähig betrachtet werden. Ein weiterer Problembereich ist, daß ein bundeseinheitliches Clearingverfahren fehlt, in dem verbindlich und unter Berücksichtigung des Kindeswohls entschieden wird, ob im kon kreten Fall die Eröffnung eines Asylverfahrens, die Gewährung eines befri steten Aufenthalts aus humanitären Gründen oder eine kindgerechte Rück führung ins Heimatland die jeweils beste Lösung ist. Problematisch ist auch, daß die Flüchtlinge oft mit Erwachsenen in Sammelunterkünften unter gebracht werden und daß mitunter abgeschoben wird, ohne daß vorher ge nau geklärt worden wäre, wie die Kinder und Jugendlichen im Heimatland aufgenommen und betreut werden. Die rechtlichen Mißstände, die sowohl unbegleitete als auch begleitete Flüchtlingskinder betreffen, liegen zum Teil darin begründet, daß der Ge danke des Kindeswohls bislang im deutschen Ausländer- und Asylrecht kaum Beachtung gefunden hat.