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Künstliche Intelligenz erobert als eine der bedeutendsten Technologien des 21. Jahrhunderts alle Lebensbereiche und macht dabei vor der Kreativbranche nicht Halt: Künstliche Intelligenz malt inzwischen Bilder, schreibt Gedichte und Geschichten, übersetzt Texte und komponiert Musik, die menschlichen Werken in nichts mehr nachstehen. Es gilt daher die Frage zu klären, wie solche Werke, bei denen der Computer den eigentlichen Schöpfungsakt übernimmt, urheberrechtlich zu bewerten sind. Ausgehend von der Feststellung der Gemeinfreiheit solcher »KI-Schöpfungen« fragt die Untersuchung nach ihrer…mehr

Produktbeschreibung
Künstliche Intelligenz erobert als eine der bedeutendsten Technologien des 21. Jahrhunderts alle Lebensbereiche und macht dabei vor der Kreativbranche nicht Halt: Künstliche Intelligenz malt inzwischen Bilder, schreibt Gedichte und Geschichten, übersetzt Texte und komponiert Musik, die menschlichen Werken in nichts mehr nachstehen. Es gilt daher die Frage zu klären, wie solche Werke, bei denen der Computer den eigentlichen Schöpfungsakt übernimmt, urheberrechtlich zu bewerten sind.
Ausgehend von der Feststellung der Gemeinfreiheit solcher »KI-Schöpfungen« fragt die Untersuchung nach ihrer Schutzbedürftigkeit und -würdigkeit und untersucht die Möglichkeiten ihrer sinnvollen Einordnung in das bestehende Immaterialgüterrechtsgefüge. Dabei bedient sie sich nicht nur des ökonomietheoretischen Instruments der ökonomischen Analyse, sondern wirft auch einen Blick über den nationalen Tellerrand auf die Integrationsbemühungen in den anglo-amerikanischen Rechtskreisen, sowie auf europäischer und internationaler Ebene.
Autorenporträt
Monika Muhr studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Augsburg und Jean Moulin Lyon 3 mit Schwerpunkt im gewerblichen Rechtsschutz. 2017 schloss sie das Referendariat am Oberlandesgericht München mit dem Zweiten Juristischen Staatsexamen ab. Seit 2018 arbeitet sie als Rechtsanwältin in der auf gewerblichen Rechtsschutz spezialisierten Kanzlei Lorenz Seidler Gossel in München. Ihre Promotion erfolgte berufsbegleitend am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Recht des Geistigen Eigentums und Technikrecht von Herrn Prof. Dr. Franz Hofmann, LL.M. (Cambridge) an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg.