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Vertrauen in die Sicherheit von Einlagen bei Banken ist eine der wesentlichen Grundlagen für ein stabiles Finanz- und Wirtschaftssystem. Um dieses zu festigen, sind in den sechziger Jahren die ersten (freiwilligen) Einlagensicherungssysteme in Deutschland begründet und im Laufe der Jahre weiterentwickelt worden. Seit 1998 existiert mit dem Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz darüber hinaus eine gesetzliche Grundlage zur Einlagensicherung. Der zunehmende Wettbewerbsdruck sowie ein Anstieg des Wertberichtigungsbedarfs im Kreditgeschäft führten in den letzten Jahren zu anhaltenden…mehr

Produktbeschreibung
Vertrauen in die Sicherheit von Einlagen bei Banken ist eine der wesentlichen Grundlagen für ein stabiles Finanz- und Wirtschaftssystem. Um dieses zu festigen, sind in den sechziger Jahren die ersten (freiwilligen) Einlagensicherungssysteme in Deutschland begründet und im Laufe der Jahre weiterentwickelt worden. Seit 1998 existiert mit dem Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz darüber hinaus eine gesetzliche Grundlage zur Einlagensicherung. Der zunehmende Wettbewerbsdruck sowie ein Anstieg des Wertberichtigungsbedarfs im Kreditgeschäft führten in den letzten Jahren zu anhaltenden Ertragsproblemen im deutschen Bankensektor. Vor dem Hintergrund der in jüngster Zeit vermehrt aufgetretenen Problemfälle bei Kreditinstituten und erheblicher Inanspruchnahmen der Sicherungseinrichtungen sowie der im Jahr 2005 auslaufenden Gewährträgerhaftung und Anstaltslast bei den öffentlich-rechtlichen Sparkassen und Landesbanken legt der Autor mit seiner Arbeit eine hoch aktuelle Analyse der Finanzkraft und Lenkungsfunktion der bestehenden Sicherungssysteme vor. In seiner Untersuchung werden erstmalig alle deutschen Einlagensicherungssysteme hinsichtlich der jeweiligen Beitragserhebungspraxis zur Abdeckung zukünftiger Schadensfälle und zur Vermeidung von „Moral Hazard“-Verhalten beurteilt. Anhand einer Reihe von Teilkriterien, die der Autor nach gläubigerschützenden und institutssichernden Einrichtungen differenziert, kommt er zu dem Ergebnis, dass keine einzige Sicherungseinrichtung die Kriterien für eine anreizkompatible und verursachungsgerechte Beitragserhebung vollständig erfüllt. Besondere Schwächen liegen dabei in der unzureichenden Verknüpfung zwischen den Bemessungsgrundlagen und den jeweiligen Sicherungsumfängen. Die konkreten empirischen Ergebnisse sowie die Vollständigkeit und Tiefe der durchgeführten Analysen sind beeindruckend.