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Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Geschichte Deutschlands - Nationalsozialismus, Zweiter Weltkrieg, Note: keine, Carl von Ossietzky Universität Oldenburg (Historisches Seminar), Veranstaltung: Zwischen Konsens und Verweigerung: Die deutsche Gesellschaft in der NS-Zeit 1933-1939, Sprache: Deutsch, Abstract: Das vorliegende Buch thematisiert die strafrechtliche Verfolgung von Regimegegnern durch dennationalsozialistischen Staat im Zeitraum zwischen der vollendeten Machtergreifung Hitlers 1933 unddem Kriegsausbruch 1939. Innerhalb der Justiz waren dafür seit März 1933 drei…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Geschichte Deutschlands - Nationalsozialismus, Zweiter Weltkrieg, Note: keine, Carl von Ossietzky Universität Oldenburg (Historisches Seminar), Veranstaltung: Zwischen Konsens und Verweigerung: Die deutsche Gesellschaft in der NS-Zeit 1933-1939, Sprache: Deutsch, Abstract: Das vorliegende Buch thematisiert die strafrechtliche Verfolgung von Regimegegnern durch dennationalsozialistischen Staat im Zeitraum zwischen der vollendeten Machtergreifung Hitlers 1933 unddem Kriegsausbruch 1939. Innerhalb der Justiz waren dafür seit März 1933 drei Gerichtsbarkeitenzuständig, nämlich das Reichsgericht, das am 24. April 1934 vom Volksgerichtshof abgelöst wurde, dieOberlandesgerichte und die Sondergerichte. Doch "[d]ie Hauptlast der politischen Verfahren ruhte aufden im März 1933 gegründeten Sondergerichten" Aus diesem Grunde rückt die Betrachtung derSondergerichte als Instrument der Unterdrückung systemfeindlicher Personenkreise und staatsfeindlicherAktivitäten in den Mittelpunkt dieser Arbeit. Dabei sollen nicht so sehr die juristischen Schritte undlegislativen Bestimmungen gegen subversive Widerstandsakte auf Reichs- oder überregionaler Ebeneerhellt werden, sondern es soll vielmehr die Repression oppositioneller Gruppen und resistentenVerhaltens auf regionaler Ebene dargestellt werden, wobei in erster Linie die dafür durch die NS-Gesetzgebung geschaffene Deliktsphäre zwischen unerlaubten regimekritischen Äußerungen, die schonfrüh unter Strafe gestellt wurden und illegaler Druckschriftenverbreitung, die bereits ab März 1933 als`Hochverrat´ gewertet wurde nähere Beachtung findet. Außerdem sollen weitere normative Maßnahmendes NS-Staates gegen sonstige nonkonforme Handlungsweisen von Regimegegnern bishin zur Schwelledes gewaltsamen Widerstands nachgezeichnet werden. Ferner fließen weitere Aspekte, die Aufschlussdarüber geben, wie die strafrechtliche Verfolgung von Andersdenkenden organisiert werden konnte, indiese Arbeit ein. In diesem Zusammenhang sollen zunächst die Spezifika der Sondergerichte: dieVereinfachung und Beschleunigung ihrer Verfahren durch spezielle Bestimmungen, aufgezeigt werden.Ferner soll untersucht werden, weshalb der Justizkörper, vor allem die Richterschaft an denSondergerichten, den Abbau von Rechtsstaatlichkeit hingenommen hatte und warum die Sonderrichterjustitill gegen opponierende Personenkreise vorgingen. Daneben soll dargelegt werden, wieSondergerichte gearbeitet hatten, das heißt wie die Prozesse vor den Sondergerichten mitsamt desdazugehörigen Vorlaufs, angefangen bei den polizeilichen Ermittlungen bishin zum Prozess, praktischausgestaltet waren. Anschließend soll die Spruchpraxis der Sondergerichte gegen die `Staatsfeinde´veranschaulicht werden.