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Die Besteuerung von Personengesellschaften im internationalen Steuerrecht war und bleibt eine äußerst komplexe Materie. Grund hierfür ist insbesondere die unterschiedliche zivil- und steuerrechtliche Behandlung der Personengesellschaften in den nationalen Rechten sämtlicher Länder. So werden z.B. Personengesellschaften im deutschen nationalen Steuerrecht stets transparent besteuert. Nicht die Personengesellschaften selbst, sondern der hinter ihnen stehende Gesellschafter ist Steuerrechtssubjekt, während sie in einigen romanischen sowie osteuropäischen Staaten als intransparente Gebilde und…mehr

Produktbeschreibung
Die Besteuerung von Personengesellschaften im internationalen Steuerrecht war und bleibt eine äußerst komplexe Materie. Grund hierfür ist insbesondere die unterschiedliche zivil- und steuerrechtliche Behandlung der Personengesellschaften in den nationalen Rechten sämtlicher Länder. So werden z.B. Personengesellschaften im deutschen nationalen Steuerrecht stets transparent besteuert. Nicht die Personengesellschaften selbst, sondern der hinter ihnen stehende Gesellschafter ist Steuerrechtssubjekt, während sie in einigen romanischen sowie osteuropäischen Staaten als intransparente Gebilde und somit als Subjekt des Steuerrechts angesehen werden.
Aus dieser abweichenden Handhabung resultieren eine Reihe unterschiedlicher Probleme, die häufig unter dem Oberbegriff Unterschiedliche Subjektqualifikation oder Subjektiver Qualifikationskonflikt zusammengefasst und behandelt werden. Dies kann eine Doppelbesteuerung bzw. doppelte Nichtbesteuerung zur Folge haben.
Ziel dieser Bachelorarbeit besteht darin, die Behandlung von intransparenten Personengesellschaften in Deutschland zu untersuchen und Lösungsansätze für die oben genannte Doppelbesteuerung und doppelte Nichtbesteuerung herauszuarbeiten.
Autorenporträt
Wirt. Jur. (FH) Elvin Jabrayilov, LL.M. Eur., Jahrgang 1987, studierte nach Abschluss seines Jurastudium in Baku, Aserbaidschan Europäisches Recht (LL.M. Eur.) an der Universität Würzburg. Nachdem er dieses Studium erfolgreich beendet hatte, studierte der Autor Wirtschaftsrecht (LL.B.) an der Fachhochschule Köln, um seine Kenntnisse im deutschen Rechtssystem, insbesondere im Steuerrecht, zu vertiefen. Bereits während dieses Studiums entwickelte der Autor ein besonderes Interesse am Internationalen Steuerrecht. Diese wissenschaftliche Arbeit wurde von ihm im Rahmen seines Schwerpunktes Betriebliche Steuerlehre / Wirtschaftsprüfung als Bachelorthesis angefertigt und mit 1,3 (sehr gut) bewertet. Darüber hinaus war er bei der deutschlandweit bekannten Sozietät Streck Mack Schwedhelm, Fachanwälte für Steuerrecht in Köln als wissenschaftlicher Praktikant tätig.