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Studienarbeit aus dem Jahr 1992 im Fachbereich Jura - Sonstiges, Note: vollbefrie, Technische Hochschule Wildau, ehem. Technische Fachhochschule Wildau, Sprache: Deutsch, Abstract: Während der Regentschaft Wilhelm II trat der Juristentag 13 Mal zusammen, um grundsätzliche Fragen aller Rechtsgebiete zu diskutieren. Das Verdienst des Juristentages liegt in der Anregung, Planung und Förderung zahlreicher, teilweise erfolgreicher, teilweise erfolgloser Gesetzesvorlagen.Höhepunkt der Arbeit des Juristentages war die Verabschiedung und das Inkrafttreten des BGB. Die Vorarbeiten hatte der Juristentag…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 1992 im Fachbereich Jura - Sonstiges, Note: vollbefrie, Technische Hochschule Wildau, ehem. Technische Fachhochschule Wildau, Sprache: Deutsch, Abstract: Während der Regentschaft Wilhelm II trat der Juristentag 13 Mal zusammen, um grundsätzliche Fragen aller Rechtsgebiete zu diskutieren. Das Verdienst des Juristentages liegt in der Anregung, Planung und Förderung zahlreicher, teilweise erfolgreicher, teilweise erfolgloser Gesetzesvorlagen.Höhepunkt der Arbeit des Juristentages war die Verabschiedung und das Inkrafttreten des BGB. Die Vorarbeiten hatte der Juristentag mitangeregt, begleitet und ausgiebig diskutiert.Die Beschlüsse des Juristentages haben auf die Gesetzgebung einen weitgehenden Einfluß ausgeübt und besonders den Partikularismus zu überwinden geholfen. Viele Ergebnisse des Juristentages haben bereits nach kurzer Zeit auf die legislatorischen Bemühungen der Zeit eingewirkt; zum Teil wurden Ergebnisse des Juristentages erst Jahrzehnte später nach dem 2.Weltkrieg aufgegriffen.Die herausragende Bedeutung des Juristentages hing insbesondere von der Mitarbeit zahlreicher Persönlichkeiten der Rechtswissenschaft ab. Professoren wie Otto von Gierke, Franz von Liszt, Rudolf von Gneist und Friedrich Kahl wirkten im Juristentag und verhalfen ihm damit zu Einfluß und Bedeutung.Der Juristentag war das bedeutendste Forum der juristischen Wissenschaft und Praxis in Deutschland. Sein Wirken wurde als juristisches Vorpalament verstanden.