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Erkliirung der Abkurzungen: H. = Husserl, L. = Landgrebes Fassung, St. = Steins Fassung, Hrsg. = Herausgeber, Ms. = Manuskript. 1 Die KapitelUberschrift isi Zusatz von H. in L. II Randbemerkungen von H. in L. zum ersten Kapitel: Schlecht zusammengestellte und schlecht ausgearbeitete Manuskripte, eigentIich iiberhaupt nicht ausgearbeitet. Dieses Kapitel muB vollig neu ausgearbeitet werden. 1 1,7 Nach . . . zu gebrauchen pflegt in L. folgender, von II. mit dem deleatur-Zeichen versehene Text: Gehen wir dann der Korrelation zwi schen Erfahrung und Natur nach; nehmen wir den Ausgang von der…mehr

Produktbeschreibung
Erkliirung der Abkurzungen: H. = Husserl, L. = Landgrebes Fassung, St. = Steins Fassung, Hrsg. = Herausgeber, Ms. = Manuskript. 1 Die KapitelUberschrift isi Zusatz von H. in L. II Randbemerkungen von H. in L. zum ersten Kapitel: Schlecht zusammengestellte und schlecht ausgearbeitete Manuskripte, eigentIich iiberhaupt nicht ausgearbeitet. Dieses Kapitel muB vollig neu ausgearbeitet werden. 1 1,7 Nach . . . zu gebrauchen pflegt in L. folgender, von II. mit dem deleatur-Zeichen versehene Text: Gehen wir dann der Korrelation zwi schen Erfahrung und Natur nach; nehmen wir den Ausgang von der Erfahrung von der Seite des BewuBtseins aus, so ist unter Erfahrung zunachst ein beliebiges BewuBtsein verstanden, in dem uns indivi duelle Realitaten, und zwar raumlich-zeitlich ausg~dehnte zur Gege benheit kommen. Wir unterscheiden das Erfahrungsdenken, das Den J. i:en, das aus Erfahrungen seine Rechtsgriinde schopft, und die Er fahrungen selbst. Diese sind Akte, in denen die raumlich-zeitlichenGegenstandlichkeiten, naher: Dinge, dingliche Eigenschaften, ding liche Vorgange usw. in anschaulicher Weise und dabei als daseiend bewuBt sind. Unter den anschaulichen Akten stehen an erster Stelle die Wahrnehmungen: in ihnen ist das Gegenstandliche als leibhaft Gegenwartiges bewuBt. Ihnen stehen gegeniiber die Erinnerungen, die phanomenologisch charakterisiert sind als Vergegenwartigungen frii herer Erfahrungen des sich erinnernden Subjekts. Ihr Gegenstand liches ist charakterisiert als leibhaft gegenwartig Gewesenes. 1m Ver gleic:l mit der Erinnerung ist die Wahrnehmung originare Erfahrung. Die Erinnerung ist nieht-originar. Ahnliches gilt flir andere Vergegen wartigungen. Die soeben gegebenen Bestimmungen sind aber zu weite.