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Zum WerkDieser Kommentar zur Heizkostenverordnung erläutert präzise und umfassend alle in der täglichen Praxis auftretenden Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Heizkostenabrechnung stellen.Die Mehrzahl der rund 20 Millionen Mietwohnungen ist von den Vorschriften der Heizkostenverordnung betroffen. Außerdem sind die Vorschriften über die Abrechnung von Wärme- und Warmwasserkosten nicht nur auf Mietwohnungen, sondern auch auf Eigentumswohnungen, vermietete Geschäftsräume, frei finanzierten sowie öffentlich geförderten Wohnraum anzuwenden. Berücksichtigt wird auch, dass die Mehrheit der…mehr

Produktbeschreibung
Zum WerkDieser Kommentar zur Heizkostenverordnung erläutert präzise und umfassend alle in der täglichen Praxis auftretenden Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Heizkostenabrechnung stellen.Die Mehrzahl der rund 20 Millionen Mietwohnungen ist von den Vorschriften der Heizkostenverordnung betroffen. Außerdem sind die Vorschriften über die Abrechnung von Wärme- und Warmwasserkosten nicht nur auf Mietwohnungen, sondern auch auf Eigentumswohnungen, vermietete Geschäftsräume, frei finanzierten sowie öffentlich geförderten Wohnraum anzuwenden. Berücksichtigt wird auch, dass die Mehrheit der Bevölkerung einer Heizkostenabrechnung unsicher oder verständnislos gegenübersteht und dass eine rechtskonforme Handhabung und rechtliche Kontrolle dieser Abrechnungen sowohl dem Abrechnungsersteller als auch dem Abrechnungsempfänger ermöglicht werden müssen.Vorteile auf einen Blicknach der 4. Auflage nun die lange erwartete Neuauflage, nach der Novelle von 2021 auf neuestem Rechtsstand.von einem führenden Spezialisten der Materie aus einer Hand kommentiert.von besonderer Bedeutung im Hinblick auf die exponentielle Steigung der HeizkostenabrechnungZur NeuauflageAusführliche Berücksichtigung der Verordnung über die Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung vom 24. November 2021 (u. a. mit dem neuen § 6a Abrechnungs- und Verbraucherinformationen und § 6b Zulässigkeit, Umfang der Verarbeitung von Daten sowie zahlreichen weiteren maßgeblichen Änderungen).ZielgruppeFür Rechtsanwaltschaft und Richterschaft, Haus- und Grundbesitzervereine, Vereine sowie Mietervereine, Miet- und WEG-Verwalter sowie Verwaltungsbeiräte und Abrechnungsfirmen.