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Eine nahezu unüberschaubare Flut von Rechtsvorschriften schränkt die Marketingmaßnahmen für Heilmittel erheblich ein. Was erlaubt ist und was nicht, müssen Marketingmanager, Werbeberater und Wirtschaftsjuristen wissen. Hier hilft dieser Kommentar. In klarer und präziser Sprache erläutert er Entstehung, Aufbau und Bestimmungen des HWG, europäisches Recht zur Öffentlichkeits- und Fachkreiswerbung, Verbote und Gebote in der Heilmittelwerbung, Geldbußen und Strafen bei Verstößen gegen das HWG, wettbewerbsrechtliche Anspruchsgrundlagen von Konkurrenten und Verbrauchern.
Aus den Besprechungen der
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Produktbeschreibung
Eine nahezu unüberschaubare Flut von Rechtsvorschriften schränkt die Marketingmaßnahmen für Heilmittel erheblich ein. Was erlaubt ist und was nicht, müssen Marketingmanager, Werbeberater und Wirtschaftsjuristen wissen. Hier hilft dieser Kommentar. In klarer und präziser Sprache erläutert er Entstehung, Aufbau und Bestimmungen des HWG, europäisches Recht zur Öffentlichkeits- und Fachkreiswerbung, Verbote und Gebote in der Heilmittelwerbung, Geldbußen und Strafen bei Verstößen gegen das HWG, wettbewerbsrechtliche Anspruchsgrundlagen von Konkurrenten und Verbrauchern.

Aus den Besprechungen der Vorauflagen:
"Der Kommentar von Bülow und Ring hat sich zu Recht innerhalb kurzer Zeit zu einem Standardwerk entwickelt. Die Klarheit und die Präzision der Sprache, die umfassende Verarbeitung von Rechtsprechung und Literatur und die Darstellung der systematischen Zusammenhänge zeichnen diesen Kommentar, der wie aus einem Guß erschaffen erscheint, aus. Dieser Kommentar ist für jeden Juristen oder auch Nichtjuristen, der sich intensiv oder auch nur beiläufig mit Fragen des Pharmarechts beschäftigt, eine unentbehrliche Hilfe."
Rechtsanwalt Dr. Marc Stuckel, in:
GRUR 12/1997

"Anhand zahlreicher Beispiele aus der aktuellen Kasuistik sowie der entsprechenden Literatur wird der nicht immer leicht verständliche Gesetzestext anschaulich kommentiert und auch für den juristisch weniger geschulten Pharmazeuten transparent gemacht. Anerkennenswert ist dabei die Ganzheitsbetrachtung der Rechtssituationen, das heißt u. a. die Einbindung des HWG in das private Wettbewerbsrecht und die Berücksichtigung des Strafrechts bzw. Ordnungswidrigkeitenrechts in den entsprechenden Fällen."
M. Böhm, in:
Die Pharmazie 10/1997

"Der Kommentar hilft den Beteiligten, Gefahren und Stolpersteine auszuloten. Übersichtlich, umfassend und treffend erläutert der Kommentar jede relevante Facette des Werberechts. Der Kommentar gehört in die Hand jedes Beteiligten."
Alexander P. F. Ehlers, in:
Recht und Politik im Gesundheitswesen 3/1998

"Weder der Praktiker noch der mit HWG-Problemen befasste Richter werden ohne Nachteil auf den Kommentar verzichten können."
Rechtsanwalt Dr. Horst Hasskarl, in:
Neue Juristische Wochenschrift 24/1997

"... uneingeschränkt zu empfehlen."
Prof. Dr. Jochen Taupitz, in:
Medizinrecht 1/1998
Autorenporträt
Prof. Dr. Gerhard Ring ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Deutsches und Europäisches Wirtschaftsrecht an der TU Bergakademie Freiberg und geschäftsführender Direktor des Institutes für Europäisches Wirtschafts- und Umweltrecht.