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Anwendbarkeit des Mediendienstestaatsvertrages oder handelt es sich um Rund funk mit der Folge der Anwendung der Rundfunkgesetzes der Länder? Der zweite Abschnitt behandelt den "Rechtsverkehr im Internet'. Zunächst wird in Kapitel 3 der "Vertragsschluß im Internet" nach deutschem Recht erfaßt. In Kapitel 15 ("Electronic Commerce im Internet") und 16 ("Rechtsfragen des In ternet-Vertriebs von Versicherungsdienstleistungen" werden die europäischen Re gelungen - insbesondere aus der Sicht des Verbraucherschutzes - hierzu bereits an tizipiert. Ferner gilt es zu berücksichtigen, daß der…mehr

Produktbeschreibung
Anwendbarkeit des Mediendienstestaatsvertrages oder handelt es sich um Rund funk mit der Folge der Anwendung der Rundfunkgesetzes der Länder? Der zweite Abschnitt behandelt den "Rechtsverkehr im Internet'. Zunächst wird in Kapitel 3 der "Vertragsschluß im Internet" nach deutschem Recht erfaßt. In Kapitel 15 ("Electronic Commerce im Internet") und 16 ("Rechtsfragen des In ternet-Vertriebs von Versicherungsdienstleistungen" werden die europäischen Re gelungen - insbesondere aus der Sicht des Verbraucherschutzes - hierzu bereits an tizipiert. Ferner gilt es zu berücksichtigen, daß der Geschäftsverkehr über das In ternet eine zusätzliche Flankierung durch die Möglichkeit der Abwicklung von "Zahlungsverkehr im Internet' erhält. Die zahlreichen rechtlichen Probleme, die mit der Verwendung von Cybermoney etc. auftauchen, werden in Kapitel 4 aufge griffen. Das Kapitel 5 behandelt sodann mit dem Thema ,,Rechtssicherheit im digitalen Rechtsverkehr'' einen zentralen Gesichtspunkt des Rechtsverkehrs. Dabei wird neben dem deutschen Signaturgesetz samt Signaturverordnung auch die eu ropäische Rechtsentwicklung berücksichtigt. Der dritte Abschnitt umfaßt "die Rechtsstellung der Beteiligten". Zentral hier fiir ist die Frage nach der Verantwortlichkeit die sowohl den Diensteanbieter Kapi tel 6) als auch den Netzbelreiber (Kapitel 7) betrifft. Die strafrechtliche Perspek tive wird gesondert in Kapitel 18 aufgenommen. Eine in der Praxis immer häufi ger auftretende Frage gilt der Einordnung der "Vertragsgestaltung zwischen den Beteiligten" worüber Kapitel 8 Auskunft gibt.