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Zum WerkDas Handbuch des Aufsichtsrats behandelt ausführlich alle Themen zum Aufsichtsrat, insbesondere die Aufgaben, Pflichten und Rechte des Aufsichtsrats. Die Ausführungen befassen sich mit der Zusammensetzung und der inneren Ordnung des Aufsichtsrats und nehmen zu Sonderbereichen wie dem mitbestimmten Aufsichtsrat, Aufsichtsrat im Konzern, Aufsichtsrat in anderen Gesellschaftsformen Stellung.Vorteile auf einen Blickpraxisnah auf hohem Niveauwissenschaftlich fundiertvon der Praxis für die PraxisZur NeuauflageMit ihrer beruflichen Erfahrung zeichnen die Autorinnen und Autoren unter…mehr

Produktbeschreibung
Zum WerkDas Handbuch des Aufsichtsrats behandelt ausführlich alle Themen zum Aufsichtsrat, insbesondere die Aufgaben, Pflichten und Rechte des Aufsichtsrats. Die Ausführungen befassen sich mit der Zusammensetzung und der inneren Ordnung des Aufsichtsrats und nehmen zu Sonderbereichen wie dem mitbestimmten Aufsichtsrat, Aufsichtsrat im Konzern, Aufsichtsrat in anderen Gesellschaftsformen Stellung.Vorteile auf einen Blickpraxisnah auf hohem Niveauwissenschaftlich fundiertvon der Praxis für die PraxisZur NeuauflageMit ihrer beruflichen Erfahrung zeichnen die Autorinnen und Autoren unter Einarbeitung der neuen Gesetzeslage und Auswertung von Rechtsprechung und Literatur die immer rasanter werdenden Entwicklungen und die Diskussionen in Wissenschaft und Praxis engmaschig nach.So berücksichtigt die Neuauflage sowohl die Erfahrungen zum ARUG II als auch die gesetzlichen Änderungen z.B. aus dem Gesetz zur Einführung der virtuellen Hauptversammlung, dem DCGK 2022, FISG und FüPoG II.Zudem werden folgende Spannungsfelder thematisiert:steigende Anforderungen an den Aufsichtsratbest practice in der Aufsichtsrat-Kommunikationzunehmende Regulierung (z.B. Berichterstattung zu Nachhaltigkeit)zunehmende Komplexität der Vorstandsvergütungvirtuelle vs physische HauptversammlungESG: zunehmende Bedeutung der Unternehmensführung, auch für die AnlegerInvestorenkommunikationZielgruppeFür Aufsichtsratsmitglieder und Personen, die für ein Aufsichtsratsmandat in Aussicht genommen worden sind, Vorstandsmitglieder, Geschäftsführung, Juristinnen und Juristen in Unternehmen, Angehörige der beratenden Berufe und Richterschaft.