Marktplatzangebote
4 Angebote ab € 16,03 €
  • Gebundenes Buch

Die Beschäftigung von Arbeitnehmern unterliegt einer Vielzahl unterschiedlicher straf- und bußgeldrechtlicher Restriktionen. Als Schnittstelle von Arbeits-, Straf-, Steuer-, Sozial- und Verwaltungsrecht ist das Arbeitsstrafrecht im Wesentlichen Arbeitgeber-Strafrecht. Die Gefahr für Unternehmer und Personalverantwortliche, als Arbeitgeber mit Strafen oder Bußgeldern belegt zu werden, ist groß. Sie wächst weiter, je intensiver der Staat regelt und je genauer er kontrolliert.
Auch die zweite Auflage des erfolgreichen Handbuchs beschäftigt sich mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen mit
…mehr

Produktbeschreibung
Die Beschäftigung von Arbeitnehmern unterliegt einer Vielzahl unterschiedlicher straf- und bußgeldrechtlicher Restriktionen. Als Schnittstelle von Arbeits-, Straf-, Steuer-, Sozial- und Verwaltungsrecht ist das Arbeitsstrafrecht im Wesentlichen Arbeitgeber-Strafrecht. Die Gefahr für Unternehmer und Personalverantwortliche, als Arbeitgeber mit Strafen oder Bußgeldern belegt zu werden, ist groß. Sie wächst weiter, je intensiver der Staat regelt und je genauer er kontrolliert.

Auch die zweite Auflage des erfolgreichen Handbuchs beschäftigt sich mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen mit arbeitsstrafrechtlichen Sanktionen zu rechnen ist. Die Autoren geben einen Überblick über sämtliche einschlägigen Gesetze. Sie würdigen Rechtsprechung und Literatur, nehmen zu den wesentlichen Praxisproblemen Stellung und bieten konkrete Lösungsmöglichkeiten an.

Insbesondere behandeln die Verfasser Einzelheiten aus folgenden Rechtsbereichen:
- Arbeitnehmerüberlassung (AÜG)
- Grenzüberschreitende Beschäftigung, insbesondere Arbeitnehmer-Entsendung (AEntG)
- Recht der Beschäftigung von Ausländern (insb. AufenthG)
- Arbeitszeitrecht (ArbZG)
- Sonstiges Arbeitsschutzrecht (z.B. JArbSchG, SGB VII)
- Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG)
- Lohnwucher
- (Lohn-)Steuerhinterziehung (AO)
- Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen (§ 266a Abs. 1 StGB)
- Haftung bei Aufsichtspflichtverletzungen
- Unternehmensgeldbuße

Die Autoren sind als Rechtsanwälte, Richter und gutachterlich tätige Hochschullehrer seit vielen Jahren mit den Besonderheiten des Arbeitsstrafrechts vertraut. Die durchweg an den Bedürfnissen der Praxis orientierten Beiträge und Lösungsvorschläge sind das Resultat dieser umfangreichen beruflichen Erfahrung.

Das Handbuch ist umfassendes Nachschlagewerk und zuverlässige Entscheidungsgrundlage für alle Juristen, die sich mit Fällen aus dem Arbeitsstrafrecht auseinandersetzen. Aber auch Sachbearbeiter in Bußgeldstellen und mit der Bekämpfung illegaler Beschäftigung befasste Staatsanwälte, Polizei- und Zollbeamte ("Finanzkontrolle Schwarzarbeit") finden hier wertvolle Hinweise für die tägliche Praxis.
Autorenporträt
Prof. Dr. Dr. Alexander Ignor ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht in Berlin und außerplanmäßiger Professor für Strafrecht und Strafverfahrensrecht an der Humboldt Universität in Berlin.
Rezensionen

Frankfurter Allgemeine Zeitung - Rezension
Frankfurter Allgemeine Zeitung | Besprechung von 10.03.2008

Fremdes Arbeitsstrafrecht
Personalverantwortung als Strafbarkeitsrisiko

Arbeitsrecht - das ist ein hinlänglich bekanntes Rechtsgebiet. Strafrecht? Auch ein alter Hut. Aber was bitte ist "Arbeitsstrafrecht"? Der Untertitel des gleichnamigen Handbuchs von Alexander Ignor und Stephan Rixen stellt klar, worum es geht: um "Personalverantwortung als Strafbarkeitsrisiko". Arbeitsstrafrecht hat also nichts zu tun mit geklauten Bleistiften oder gefälschten Rechnungen, denn stehlen, betrügen oder Urkunden fälschen kann man im Büro wie an jedem anderen Ort. In dem Handbuch, das nun in zweiter Auflage erschienen ist, liefern die Autoren vielmehr eine systematische Darstellung der Vorschriften, mit denen der Gesetzgeber ein sozial geordnetes Arbeitsleben sanktionieren will: Normen gegen illegale Arbeitnehmerüberlassung, gegen das Hinterziehen von Sozialversicherungsbeiträgen, gegen Lohnwucher oder zu lange Arbeitszeiten.

Man kann sich streiten, ob das Etikett "Strafrecht" für all diese Bereiche angebracht ist, denn nicht alle Verstöße sind kriminelles Unrecht und nicht alle Sanktionen strafrechtlicher Natur. Dem Begriff haftet insofern eine leicht übertriebene Dramatik an. Die Autoren plädieren aber für eine "lebensnahe, wirtschaftliche" Betrachtungsweise dieser Materie: Bußgelder, Beitragsnachzahlungen und der Ausschluss von öffentlichen Aufträgen könnten Arbeitgeber ebenso hart treffen wie strafrechtliche Sanktionen, argumentieren sie.

Die Leistung von Ignor und Rixen besteht aber nicht nur darin, dem Arbeitsstrafrecht einen klangvollen Namen gegeben zu haben, der in der Fachwelt seit der ersten Auflage auch eine hohe Akzeptanz erfahren hat. Wie der Wirtschaftsstrafrechtler Hans Achenbach festgestellt hat, haben die Herausgeber das Handbuchs auch die "Pionierleistung" erbracht, den Rechtsanwendern erstmals eine vertiefte und systematische Darstellung dieser Materie an die Hand zu geben. Denn wie Achenbach es ausdrückt, pflegt die Wissenschaft ein "erstaunliches Desinteresse" an dieser Materie.

Dabei ist der Beratungsbedarf der Arbeitgeber nicht zu unterschätzen. Das Arbeitsstrafrecht zeichnet sich aus durch eine enorme Zersplitterung und schwer überschaubare Verweisungsketten von einer Vorschrift zur nächsten. Es ist das Verdienst der Herausgeber Ignor und Rixen, dass sich Rechtsanwender die straf- und bußgeldrechtlichen Aspekte des Arbeits- und Sozialrechts jetzt nicht mehr aus Einzeldarstellungen zusammenklauben müssen.

Der Stil des Handbuchs ist denn auch stark nutzwertig geprägt: Die zehn Autoren, größtenteils Richter und Rechtsanwälte, bedienen sich einer klaren, direkten Sprache und nutzen für die Erläuterung der Vorschriften Checklisten, Tabellen und Prüfungsschemata. Sie beschreiben die Entscheidungspraxis verschiedener Ordnungsbehörden, die oft von fiskalischen Interessen geleitet ist, und weisen auf typische Fehler in Bußgeldbescheiden hin.

Nicht selten wird der Ton der Darstellung auch politisch. Den Autoren ist anzumerken, dass der Umgang mit Arbeitsstrafrecht "Beharrlichkeit und eine hohe Frustrationstoleranz" erfordert, wie es im einleitenden Kapitel heißt. So schreibt Harald Paetzold in seinem Kapitel über illegale Arbeitnehmerüberlassung, die herkömmliche Literatur zur Arbeitnehmerüberlassung sei mit Vorsicht zu genießen. Denn sie sei oft von einem "gewerkschaftsnahen Vorverständnis" geprägt oder "aus der Perspektive der Sozial- und Arbeitsverwaltung" verfasst. Wie seine Koautoren bemüht er sich, den Rechtsberatern von Arbeitgebern Argumentationsspielräume jenseits dieser herrschenden Meinung aufzuzeigen.

Für Rechtsanwälte und Strafverteidiger, die sich auf dieses Fachgebiet spezialisiert haben, ist dieses Handbuch ein wichtiges und hilfreiches Instrument, um in der Flut der Vorschriften den Boden unter den Füßen zu behalten.

MELANIE AMANN

Alle Rechte vorbehalten. © F.A.Z. GmbH, Frankfurt am Main
…mehr