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Nicht nur eine Unternehmensinsolvenz, sondern auch eine Restrukturierung ist meist eng mit Haftungsfragen verknüpft. Durch das Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz wurden ab dem 1. Januar 2021 mit der Sanierungsmoderation und dem Restrukturierungsrahmen neue Instrumente zur Vermeidung von Insolvenzverfahren eingeführt. Auch die Insolvenzordnung wurde geändert. Diese Änderungen betreffen nicht nur die Legaldefinition der drohenden Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung sowie Drittsicherheiten im Insolvenzplanverfahren, sondern auch die Einordnung von Steuerverbindlichkeiten in…mehr

Produktbeschreibung
Nicht nur eine Unternehmensinsolvenz, sondern auch eine Restrukturierung ist meist eng mit Haftungsfragen verknüpft. Durch das Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz wurden ab dem 1. Januar 2021 mit der Sanierungsmoderation und dem Restrukturierungsrahmen neue Instrumente zur Vermeidung von Insolvenzverfahren eingeführt. Auch die Insolvenzordnung wurde geändert. Diese Änderungen betreffen nicht nur die Legaldefinition der drohenden Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung sowie Drittsicherheiten im Insolvenzplanverfahren, sondern auch die Einordnung von Steuerverbindlichkeiten in der vorläufigen Eigenverwaltung. Für die Haftung der Geschäftsleiter von besonderer Bedeutung ist die rechtsformübergreifende Regelung des § 15b InsO, der ein neues Haftungskonzept statuiert, dessen genaue Konturen noch von der Rechtsprechung herauszuarbeiten sein werden.Das RWS-Skript zeigt die Haftungsfragen bei Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften und weiteren Rechtsformen auf undgibt Hinweise zur rechtssicheren Haftungsvermeidung in Krise, Restrukturierung und Insolvenz.
Autorenporträt
Prof. Dr. Jens M. Schmittmann lehrt an der FOM Hochschule Essen Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, Wirtschafts- und Steuerrecht. Er ist Rechtsanwalt und Steuerberater sowie Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht und Steuerrecht. Als Gastdozent unterrichtet er an der Bundesfinanzakademie und als Lehrbeauftragter an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg. Außerdem ist er Vizepräsident des RIFAM Rhein-Ruhr-Instituts für angewandte Mittelstandsforschung e.V. und Mitglied des Anwaltssenats des Bundesgerichtshofs. Durch zahlreiche Publikationen und Vorträge ist er bestens ausgewiesen.