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Die Untersuchung erarbeitet praxisnah die rechtlichen Auswirkungen von Fahrerassistenzsystemen. Zu Beginn werden Fahrerassistenzsysteme, deren Wirkungsweise und Spezifikationen näher dargestellt, die verbaut werden oder marktreif und für die Arbeit relevant sind. Sodann werden die einschlägigen Haftungsnormen auf Besonderheiten im Hinblick auf Fahrerassistenzsysteme untersucht. Im Anschluss werden die Pflichten der Kfz-Halters und des Kfz-Führers analysiert. Detailliert erörtert werden etwa, ob eine Informations- und Instruktionspflicht des Kfz-Halters besteht, der einem personenverschiedenen…mehr

Produktbeschreibung
Die Untersuchung erarbeitet praxisnah die rechtlichen Auswirkungen von Fahrerassistenzsystemen. Zu Beginn werden Fahrerassistenzsysteme, deren Wirkungsweise und Spezifikationen näher dargestellt, die verbaut werden oder marktreif und für die Arbeit relevant sind. Sodann werden die einschlägigen Haftungsnormen auf Besonderheiten im Hinblick auf Fahrerassistenzsysteme untersucht. Im Anschluss werden die Pflichten der Kfz-Halters und des Kfz-Führers analysiert. Detailliert erörtert werden etwa, ob eine Informations- und Instruktionspflicht des Kfz-Halters besteht, der einem personenverschiedenen Fahrer sein Kfz zur Verfügung stellt. Ebenso, ob eine bedingungslose Instandhaltungspflicht für sämtliche Fahrerassistenzsysteme besteht. Weitere Pflichten für Kfz-Halter und Kfz-Führer sind Gegenstand der Untersuchung.Im versicherungsrechtlichen Teil der Arbeit wird dargelegt, dass für Fahrerassistenzsysteme ein weitreichender Versicherungsschutz besteht, andererseits Fahrerassistenzsystemeden Versicherungsschutz auch gefährden können. Gegenstand der Untersuchung sind die Kfz-Haftpflicht- sowie die Kfz-Kaskoversicherung.Zum Schluss rückt die Produkthaftung in den Fokus. Die bisherigen Herstellerpflichten werden erörtert, wobei nach Auffassung des Verfassers u. U. eine außergesetzliche Implementierungspflicht von Fahrerassistenzsystemen sowie Vorkehrungen zur Vermeidung von Fehlgebrauch erforderlich sind. Weiterhin Schwerpunkt dieses Abschnitts sind die ordnungsgemäße Instruktion sowie die Rückrufpflicht des Herstellers. Der Autor vertritt die Auffassung, dass die bisherige Instruktionsweise nicht ausreichend ist und unterbreitet einen Lösungsvorschlag.Das Buch richtet sich an Assekuranzen, Kfz-Hersteller und sonstige Personen, die sich näher mit den rechtlichen Auswirkungen technischer Innovationen der Kfz-Branche sowohl in Wissenschaft und Praxis beschäftigen.
Autorenporträt
Wandt, ManfredProfessor Dr. Manfred Wandt hat seit 1995 die Professur für Bürgerliches Recht, Handels- und Versicherungsrecht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung an der Goethe-Universität Frankfurt/Main; dort ist er Geschäftsführender Direktor des Instituts für Versicherungsrecht, Mitdirektor des Instituts für Rechtsvergleichung und Vorstandsmitglied des Institute for Law and Finance. Er ist Vorstandsmitglied des Deutschen Vereins für Versicherungswissenschaft und Mitglied der EU-Restatement Group of European Insurance Contract Law, Mitherausgeber des Münchener Kommentars zum VVG sowie Mitglied des Versicherungsbeirats der BaFin.
Rezensionen
Die gut lesbar verfasste Dissertation bietet einen gehaltvollen Überblick zu den mit automatisierten Fahrsystemen für Haftung und Versicherung verbundenen Rechtsfragen. Dabei erweist sich, dass die herkömmlichen Regeln es weitgehend ermöglichen, die durch jene technologischen Neuerungen aufgeworfenen Fragen sachgerecht zu beantworten. Zugleich wird - auch wenn der Autor dies nicht eigens thematisiert - bei einer Zusammenschau der Kapitel zur Kfz- und zur Produkthaftpflicht deutlich, dass der Einsatz automatisierter Fahrsysteme keineswegs eine Verlagerung der Haftung vom einen auf den anderen Sektor nach sich ziehen wird. Dies gilt erst recht auf der deckungsrechtlichen Ebene, bietet doch die Kfz-Haftpflichtversicherung nicht allein durch die Gewährung eines Direktanspruchs dem Unfallgeschädigten gegenüber der Produkthaftpflichtversicherung erhebliche Vorzüge. (vollständige Rezension: siehe PDF) Quelle: VersR 2016, 1415, Prof. Dr. Christian Armbrüster, lehrt Zivilrecht mit Schwerpunkt auf dem Privatversicherungsrecht an der Freien Universität Berlin und ist Richter am KG a. D.