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Studienarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,3, FOM Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Berlin früher Fachhochschule, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit soll zunächst die Frage beantworten, welche Haftungsrisiken Geschäftsführer einer GmbH bei unternehmerischen Fehlentscheidungen treffen können. Zudem widmet sie sich der Frage, welche Haftungsrisiken die dem Geschäftsführer unterstellten Führungskräfte betreffen. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist mit über…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,3, FOM Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Berlin früher Fachhochschule, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit soll zunächst die Frage beantworten, welche Haftungsrisiken Geschäftsführer einer GmbH bei unternehmerischen Fehlentscheidungen treffen können. Zudem widmet sie sich der Frage, welche Haftungsrisiken die dem Geschäftsführer unterstellten Führungskräfte betreffen. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist mit über einer Million Gründungen die beliebteste Rechtsform für Kapitalgesellschaften in Deutschland. Diese Beliebtheit verdankt die GmbH unter anderem der Beschränkung der persönlichen Haftung der Gesellschafter im Zuge des § 13 II GmbHG. Diese wird erreicht, indem der GmbH im Zuge des § 13 I GmbHG eine eigene Rechtspersönlichkeit zugeschrieben und im Anschluss die juristische Person der Gesellschaft von den natürlichen Personen der Gesellschafter getrennt wird. Nur in Ausnahmefällen kann, basierend auf dem Fehlverhalten der Gesellschafter, ein Durchgriff durch die Gesellschaft hindurch erfolgen. Während die Gesellschafter bei einer Personengesellschaft regelmäßig im Zuge der §§ 114 I, 125 I HGB die Innen- und Außenvertretung übernehmen, hat diese Rolle bei einer GmbH regelmäßig der Geschäftsführer inne. Dieser übernimmt bei der GmbH also eine Schlüsselposition und erhält dabei Aufgaben, die weit über die sonst üblichen Obliegenheiten der reinen Geschäftsführung hinausgehen. Damit einher geht jedoch auch eine besondere Verpflichtung des Geschäftsführers gegenüber den Gesellschaftern. Insbesondere liegt es im Interesse der Gesellschafter, dass die Geschäfte des Unternehmens ordentlich geführt werden und dass die vom Geschäftsführer getroffenen unternehmerischen Entscheidungen zum Erfolg führen.