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Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Sonstiges, Note: 2,00, Universität Kassel, Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Hausarbeit setzt sich mit haftungsrechtlichen Fragen auseinander, die durch Sturzverletzung eines pflegebedürftigen oder älteren Menschen, der in einem Alten- oder Pflegeheim betreut wird, entstehen können. Vorwiegend soll die Frage untersucht werden, unter welchen Umständen der Heimträger für die Stürze seiner Bewohner haftbar gemacht werden kann und wie er sich im Vorfeld dagegen absichern kann, da es in den letzen Jahren vermehrt zu Klagen gegen…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Sonstiges, Note: 2,00, Universität Kassel, Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Hausarbeit setzt sich mit haftungsrechtlichen Fragen auseinander, die durch Sturzverletzung eines pflegebedürftigen oder älteren Menschen, der in einem Alten- oder Pflegeheim betreut wird, entstehen können. Vorwiegend soll die Frage untersucht werden, unter welchen Umständen der Heimträger für die Stürze seiner Bewohner haftbar gemacht werden kann und wie er sich im Vorfeld dagegen absichern kann, da es in den letzen Jahren vermehrt zu Klagen gegen Pflegeheime gekommen ist. Die Gerichte sehen sich zum Teil mit Fällen konfrontiert, die schon viele Jahre zurückliegen. Man kann sagen, dass die gesetzliche Krankenkasse auf diesem Gebiert ziemlich aktiv ist. Aber wie kommt das und was ist der Hintergrund für diese Prozessflut?Der Hintergrund dieser Prozessflut sind gescheiterte Verhandlungen zwischen den Krankenkassen und der Haftpflichtversicherern der Alten- und Pflegeheime. Als sich beide zusammen an einen Tisch gesetzt haben, sollte die komplizierte und aufwendige Einzelfallprüfung durch ein Teilungsabkommen vereinfacht werden und es wurde eine pauschale Aufteilung der Kosten geplant, die durch Stürze von Heimbewohnern entstanden waren. Das Ziel war, eine außergerichtliche Klärung zu finden. Jedoch scheiterte eine einvernehmliche Regelung und bereits abgeschlossene Abkommen wurden von Seiten der gesetzlichen Krankenversicherung aufgelöst. Die unerfreuliche Konsequenz aus den gescheiterten Verhandlungen ist die jetzige Häufung der Klagen, dessen Ende noch nicht abzusehen ist.