68,90 €
inkl. MwSt.
Versandkostenfrei*
Versandfertig in 6-10 Tagen
payback
0 °P sammeln
  • Broschiertes Buch

Die vorliegende Gesamtdarstellung des kollektiven Arbeits- und Verfahrensrechts, die die Grundlagen und Strukturen dieses Rechtsgebietes vermitteln und dessen Querverbindungen zwischen vor allem zum Bürgerlichen Recht und Verfassungsrecht aufzeigen will, wendet sich mit seinen Klausurfällen und im Anspruchsaufbau und Gutachtenstil gehaltenen Falllösungen nicht nur an die Studierenden der Rechtswissenschaft. Sie will auch dem Praktiker von Nutzen sein. So fokussierte der Autor im Bereich der Rechtsbeziehungen zwischen den kollektivrechtlichen Rechtssubjekten und Organen u.a. Fallbeispiele aus…mehr

Produktbeschreibung
Die vorliegende Gesamtdarstellung des kollektiven Arbeits- und Verfahrensrechts, die die Grundlagen und Strukturen dieses Rechtsgebietes vermitteln und dessen Querverbindungen zwischen vor allem zum Bürgerlichen Recht und Verfassungsrecht aufzeigen will, wendet sich mit seinen Klausurfällen und im Anspruchsaufbau und Gutachtenstil gehaltenen Falllösungen nicht nur an die Studierenden der Rechtswissenschaft. Sie will auch dem Praktiker von Nutzen sein. So fokussierte der Autor im Bereich der Rechtsbeziehungen zwischen den kollektivrechtlichen Rechtssubjekten und Organen u.a. Fallbeispiele aus der Rechtsprechung und deren kritische Betrachtung durch die Fachliteratur. Tabellen und graphische Darstellungen sollen das Erfassen des nicht einheitlich kodifizierten, aber auch durch Gewohnheiten und Rechtsgebräuche gekennzeichneten Rechtsgebietes des Arbeitsrechts erleichtern. Jedoch war es innerhalb des zur Verfügung stehenden Raumes nicht möglich, Rechtsprechung und Literatur erschöpfend nachzuweisen. Die Auswahl beruht hier wie da weitgehend auf dem subjektiven Empfinden des Autors der zugleich um Nachsicht bittet, wenn die Meinungen anderer Autoren und die Begründung von Gerichtsentscheidungen nicht oder nur allzu knapp wiedergegeben wurden.
Autorenporträt
Studium der Rechtswissenschaften (1990 bis 1995) und Promotion (1997) an der Humboldt-Universität zu Berlin, Rechtsanwalt in Berlin (1997 bis 2013), Professor an der Hochschule für Wirtschaft, Technik und Kultur Berlin (bis 2013), seit dem 01.09.2013 Professor an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW