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Ziel einer detaillierteren Regelung der Lageberichterstattung, so der deutsche Gesetzgeber, ist die Stärkung des informationellen Anlegerschutzes. Die Literaturmeinung zur materiellen Bedeutung dieser Informationspflichten ist jedoch insbesondere bei entscheidungsrelevanten Prognosen heterogen bzw. vage.
Eingebettet in den neoinstitutionenökonomischen Forschungsansatz nimmt Matthias Maucher eine normative Analyse des § 289 HGB vor. Informationsinhalte werden konzis aus dem Ziel einer adressatenorientierten Informationsvermittlung abgeleitet und damit erstmals unter funktionalen
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Produktbeschreibung
Ziel einer detaillierteren Regelung der Lageberichterstattung, so der deutsche Gesetzgeber, ist die Stärkung des informationellen Anlegerschutzes. Die Literaturmeinung zur materiellen Bedeutung dieser Informationspflichten ist jedoch insbesondere bei entscheidungsrelevanten Prognosen heterogen bzw. vage.

Eingebettet in den neoinstitutionenökonomischen Forschungsansatz nimmt Matthias Maucher eine normative Analyse des § 289 HGB vor. Informationsinhalte werden konzis aus dem Ziel einer adressatenorientierten Informationsvermittlung abgeleitet und damit erstmals unter funktionalen Gesichtspunkten systematisiert und konkretisiert. Anhand von Literaturmeinungen diskutiert der Autor die Ausprägungen des Informationssystems Lagebericht, die zu analysierenden finanziellen Daten, die Art der Analyse, den Detailgrad der Angaben sowie die Reichweite und Haftung von Prognosen. Im Rahmen einer differenzierten Analyse der Regelungen der US-amerikanischen MD&A sowie der konkretisierenden Rechtsprechung identifiziert er Regelungsprobleme und zeigt wesentliche systembedingte Unterschiede zum Informationssystem Lagebericht auf.
Autorenporträt
Dr. Matthias Maucher promovierte bei Prof. Dr. Jens Wüstemann am Lehrstuhl für ABWL und Wirtschaftsprüfung der Universität Mannheim. Er ist bei der Landesbank Baden-Württemberg (Stuttgart) im Bereich Financial Markets tätig.