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Das deutsche Grundgesetz billigt über die Schaltnorm des Art. 19 Abs. 3 GG auch juristischen Personen seinen Grundrechtsschutz zu. Legt man die tradierte Lesart des Bundesverfassungsgerichts zugrunde, ist eine bestimmte Gruppe der Personengesamtheiten gleichwohl prinzipiell vom Grundrechtsschutz ausgeschlossen: die juristische Person in staatlicher Trägerschaft. Eisern verteidigt Karlsruhe diese These zumindest im Ergebnis gegen all jene Widerstände, die in wiederkehrenden Abständen anhand aktueller Einzelfallentscheidungen auf die Inkonsistenzen des verfassungsgerichtlichen Begründungsweges…mehr

Produktbeschreibung
Das deutsche Grundgesetz billigt über die Schaltnorm des Art. 19 Abs. 3 GG auch juristischen Personen seinen Grundrechtsschutz zu. Legt man die tradierte Lesart des Bundesverfassungsgerichts zugrunde, ist eine bestimmte Gruppe der Personengesamtheiten gleichwohl prinzipiell vom Grundrechtsschutz ausgeschlossen: die juristische Person in staatlicher Trägerschaft. Eisern verteidigt Karlsruhe diese These zumindest im Ergebnis gegen all jene Widerstände, die in wiederkehrenden Abständen anhand aktueller Einzelfallentscheidungen auf die Inkonsistenzen des verfassungsgerichtlichen Begründungsweges hinweisen. Die vorliegende Untersuchung beleuchtet die einzelnen Begründungsstränge des Bundesverfassungsgerichts und legt die Widersprüche insbesondere zwischen theoretischem Fundament und tatsächlichem Ergebnis offen. Sie plädiert für eine Neuausrichtung der Auslegung des Art. 19 Abs. 3 GG am Maßstab einer europarechtlich anschlussfähigen und inhaltlich geschärften grundrechtstypischen Gefährdungslage.
Autorenporträt
Sebastian Himmelseher studierte Rechtswissenschaften an der Universität Münster und der Temple University in Philadelphia, USA. Im Jahr 2018 schloss er die erste juristische Staatsprüfung am Oberlandesgericht Hamm ab. Anschließend war er promotionsbegleitend als wissenschaftlicher Mitarbeiter im Düsseldorfer Büro einer internationalen Wirtschaftskanzlei tätig. In den Jahren 2021 bis 2023 absolvierte er das Rechtsreferendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Düsseldorf mit Stationen u.a. beim Landeswirtschaftsministerium Nordrhein-Westfalen und zwei internationalen Wirtschaftskanzleien. Im Mai 2023 schloss Sebastian Himmelseher die zweite juristische Staatsprüfung in Düsseldorf ab.